Corona-Pandemie
Gericht: Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter rechtswidrig

04.02.2023 | Stand 04.02.2023, 16:11 Uhr

Arbeitsgericht Dresden - Das Arbeitsgericht in Dresden hat in einer Klage über unbezahlte Freistellung während der Pandemie entschieden. - Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Weil sie nicht gegen Corona geimpft war, stellte ein Seniorenheim eine Köchin monatelang frei - ohne Bezahlung. Das war so nicht richtig, entscheidet das Arbeitsgericht in Dresden.

Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden.

In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Das Arbeitsgericht stufte dies als rechtswidrig ein und verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen.

Anwalt spricht von einem «ersten wegweisenden Urteil»

Die Kammer vertrete die Auffassung, dass laut Gesetz beim Beschäftigungsverbot unterschieden werden musste - zwischen schon bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen, hieß es. Demnach hätte der Arbeitgeber im Fall der Köchin nur eine Mitteilung ans Gesundheitsamt machen müssen, nicht aber die Frau unbezahlt freistellen dürfen. (Az. 4 Ca 688/22)

Von einem «ersten wegweisenden Urteil» in Sachsen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sprach der Anwalt der Frau, Carsten Ullrich. Seit dem 1. Januar arbeite sie bereits wieder regulär in dem Pflegeheim in der Sächsischen Schweiz. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen gegen das Corona-Virus ist Ende 2022 ausgelaufen.

Das Urteil ist den Angaben nach noch nicht rechtskräftig. Die Frist für Rechtsmittel dagegen läuft bis Ende Februar.

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