Frankreich steht nach der Auflösung der Nationalversammlung vor einem sehr kurzen Wahlkampf. Die knappe Frist verstößt nicht gegen die Regeln, entscheidet nun der Verfassungsrat.
Der französische Verfassungsrat hat alle Einwände gegen das kurzfristige Ansetzen der Parlamentswahl abgewiesen. Die Fristen verstießen nicht gegen die Verfassung und brächten die Ernsthaftigkeit der Wahl nicht in Gefahr, urteilte der Verfassungsrat in Paris.
Präsident Emmanuel Macron hatte als Reaktion auf die Niederlage seiner liberalen Kräfte bei der Europawahl und den haushohen Sieg der Rechtsnationalen überraschend die Nationalversammlung am 9. Juni aufgelöst und Neuwahlen für den 30. Juni und den 7. Juli angekündigt. Beim Verfassungsrat waren daraufhin Beschwerden eingegangen, in denen die Rechtmäßigkeit einer derart kurzen Frist für die Organisation und das Abhalten der Wahlen angezweifelt wurden.
Die Parteien hatten bis Sonntag Zeit, ihre Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkreise aufzustellen. Inzwischen befinden sie sich im Wahlkampf. Gegen einen möglichen Rechtsruck in Frankreich gingen am vergangenen Wochenende Hunderttausende auf die Straße. Auch am Donnerstag folgten Hunderte Menschen in der Hafenstadt Marseille einem Aufruf der Gewerkschaft CGT zu einem Protest gegen die rechtsnationale Partei Rassemblement National von Marine Le Pen, wie der Sender France 3 berichtete.
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