Justiz
Buschmann: Gemeinschaftsgefühl und Verfassungspatriotismus

23.05.2024 | Stand 23.05.2024, 6:33 Uhr |

Marco Buschmann - Den Deutschen fehle manchmal Gemeinschaftsgefühl, findet Buschmann. - Foto: Uli Deck/dpa

Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt. Der Bundesjustizminister wünscht sich mehr Wertschätzung für Verfassung und Demokratie. Einer Idee erteilt er aber eine Absage.

Bundesjustizminister Marco Buschmann wünscht sich zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes mehr Wertschätzung für Verfassung und Demokratie in Deutschland. „Es muss einem nicht alles gefallen, was in unserem Land geschieht. Kritik an der Politik gehört zur Demokratie. Aber unsere Verfassung als Rahmen der Politik hat für den freiheitlichsten und wohlhabendsten Staat gesorgt, den wir je hatten“, sagte der FDP-Politiker der „Rheinischen Post“. Jenen, die die Demokratie infrage stellen, empfehle er einen Blick in die Welt: „In keinem autoritären Staat würden sie besser leben können.“

„Uns täte ein Schuss mehr Verfassungspatriotismus gut“, ergänzte Buschmann. Den Deutschen fehle manchmal Gemeinschaftsgefühl. „Wir sollten ein stärkeres, positives Gefühl gegenüber dem demokratischen Staat und seinen Institutionen aufbauen.“

Mit einem Staatsakt feiern die Spitzen von Staat und Gesellschaft heute das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren. Der 23. Mai 1949 markiert zugleich das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland. Für Vorschläge, den 23. Mai zu einem Feiertag zu machen, hat Buschmann zwar grundsätzliche Sympathie, wie er sagte. „Aber mehr Feiertage passen wirtschaftlich nicht in die Zeit. Man müsste dann also auch die Frage beantworten, welchen anderen Feiertag man dafür abschaffen wollte.“

Hüter des Grundgesetzes ist das Bundesverfassungsgericht. Ampel-Koalition und Union beraten derzeit darüber, es besser vor dem möglichen Zugriff durch Populisten und Demokratiefeinde zu schützen. „Die Gespräche verlaufen seriös und vertrauensvoll zwischen Koalition und Union. Meine Hoffnung ist, dass wir im Sommer eine Liste an Vorschlägen dazu vorlegen werden, was nach unserer gemeinsamen Auffassung konkret zu tun ist“, sagte Buschmann. Bis Ende des Jahres wäre ein Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Grundgesetzes möglich.

© dpa-infocom, dpa:240523-99-131036/2

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