Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Neues Gesetz: Bundeswehr kann künftig Drohnen abschießen

15.01.2025 |

Drohnen bislang unbekannter Herkunft sollen in den vergangenen Wochen mehrfach die militärischen Sicherheitsbereiche in Manching und Neuburg in den Blick genommen haben. − Foto: Markus van Offern, imago

Die Bundeswehr soll zur Abwehr von Gefahren die Erlaubnis zum Abschuss von Drohnen bekommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes.

  

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„Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu. Bislang dürfen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben – nicht aber bei drohender Gefahr Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge ausüben.

„Die Polizeibehörden entwickeln ihre Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen ständig weiter“, betonte Faeser. „Trotzdem sehen wir vor allem seit Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, dass immer häufiger Drohnen zum Einsatz kommen, die für die Polizei und ihre aktuelle Technik eine zunehmende Herausforderung darstellen.“ Deshalb sei es notwendig, „dass auch die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf - auch, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen“.

Vermehrt Sichtungen von Drohnen



Die Sicherheitsbehörden verzeichneten immer mehr Sichtungen von Drohnen über wichtigen Infrastrukturanlagen und militärischen Einrichtungen, erklärte das Bundesinnenministerium. „Gleichzeitig stellt die rasante technische Entwicklung die Polizeibehörden vor immer größere Herausforderungen. Dies gilt vor allem für Modelle mit ausgefeilten Flugeigenschaften, deren Leistungsfähigkeit weit über der von handelsüblichen Drohnen liegt.“

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Einsatz von Waffengewalt unter bestimmten Bedingungen erlaubt



In der Begründung der beschlossenen Vorlage heißt es, bei solchen Drohnen sei denkbar, dass die Flüge „im Auftrag von fremden staatlichen Stellen“ erfolgten. Der Einsatz von Waffengewalt solle dann erlaubt sein, wenn davon auszugehen sei, „dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll“. Die Waffengewalt muss dabei „das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr“ sein.

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Voraussetzung für den Einsatz der Bundeswehr ist, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind. Sie müssen dann entsprechende Unterstützung des Militärs anfordern. Die Vorschläge für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sollen nach dem Beschluss durch das Kabinett über die Regierungsparteien in den Bundestag eingebracht werden.

− afp

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