Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) hebt einem Medienbericht zufolge das neue Wahlrecht teilweise auf. Das BVerfGE verkündet sein Urteil über das neue Wahlrecht am Dienstagvormittag um 10 Uhr.
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Der „Spiegel“ berichtete in der Nacht zum Dienstag unter Berufung auf eine schriftliche Fassung des Urteils, die im Internet im Umlauf sei, die Richter würden die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären. Bis zu einer Neuregelung solle die Grundmandatsklausel weiterhin gelten.
Die Grundmandatsklausel ließ eine Partei bisher auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Nur dank dieser Klausel kam die Linke nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag.
CSU und Linkspartei zogen vor das BVerfGE
Die Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen worden. Sie soll den Bundestag von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete verkleinern. Abgeschafft werden sollen dabei Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel. CSU und Linkspartei sehen sich durch die Änderungen in ihrer Existenz bedroht und sind deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
− afp
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