Verfassungsrechtliche Bedenken
Ampel streicht Ausnahmeregel für über 80-Jährige im Heizungsgesetz

30.06.2023 |

Wenn eine alte Heizung kaputt geht, müssen nun auch über 80-Jährige auf ein neues System umstellen. Eine Ausnahme wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar gewesen, findet die Ampel. −Foto: dpa

Die Ampel-Fraktionen haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen. Als Gründe wurden verfassungsrechtliche Bedenken genannt.



FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar. Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen.“

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Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant: Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung - also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann - die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Nach langem Ringen hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf deutliche Änderungen am Gesetzentwurf verständigt.

„Durch die grundlegenden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass wir Klimaschutz im Gebäudebereich wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgeglichen erreichen“, sagte Konrad.

„Umstieg allen Eigentümern ermöglichen“



Ihr Grünen-Kollege Andreas Audretsch sagte der dpa: „Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird.“ Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition. „Für die restlichen Kosten wird es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen - darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten.“

Es gelte jedoch weiter eine allgemeine Härtefallklausel, sagte Audretsch. „Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann - gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten - kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter.“

− dpa

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