Änderungen im September
Weniger Heizen und Beleuchten: Striktere Vorgaben zum Energiesparen gelten

01.09.2022 | Stand 01.09.2022, 15:07 Uhr

Durchgangsbereiche in öffentlichen Gebäuden sollen in der Regel nicht mehr geheizt werden - und dort, wo geheizt wird, nur noch bis 19 Grad. −Symbolbild: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Weniger Heizen und Beleuchten: Ab Donnerstag, 1. September, gelten striktere Vorgaben zum Energiesparen.



So sollen Durchgangsbereiche in öffentlichen Gebäuden in der Regel nicht mehr geheizt werden - und dort, wo geheizt wird, nur noch bis 19 Grad. Für soziale Einrichtungen gilt das nicht. Auch private Arbeitgeber sollen mehr Spielraum bei der Regulierung der Raumtemperatur zum Beispiel in Büros bekommen.

Gebäude und Denkmäler sollen nachts normalerweise nicht mehr dekorativ beleuchtet werden. Beleuchtete Werbeanlagen werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet - wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig sind wie etwa an Bahnunterführungen. Für Schaufenster gilt diese Regelung ausdrücklich nicht, wie das Wirtschaftsministerium betont hat. Private Pools im Innen- oder Außenbereich dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.

Die neuen Vorgaben hat das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen. Sie sollen angesichts der Energiekrise helfen, den Verbrauch zu drücken. Sie gelten bis Ende Februar.

− dpa