Bundestagswahl 2021
Wahlkabinen-Knigge: Diese Regeln gilt es zu beachten

26.09.2021 | Stand 26.09.2021, 6:26 Uhr

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel zur Bundestagswahl 2017 in die Wahlurne. −Foto: Michael Kappeler/dpa

Von Anja Kurz

Zwei Kreuze machen und fertig. So einfach könnte die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, sein. Aber am Wahltag gibt es auch drumherum einiges zu beachten.

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Egal ob in der Kabine oder per Brief - wichtig ist nicht nur, dass der oder die Wahlberechtigte seine Stimme abgibt, sondern natürlich auch, dass sie tatsächlich gewertet wird. Die PNP hat beim Bundeswahlleiter nachgefragt was es dabei zu beachten gibt und hier für Sie zusammengefasst:



Kleiderordnung

Egal ob in Anzug, Jeans oder Brautkleid - einen strengen Dresscode gibt es für die Wahl nicht. Das Tragen von Kleidung oder Tattoos mit Logos einer Partei oder politischen Statements kann allerdings zum Problem werden. Mitgliedern der Wahlvorstände ist es untersagt, politische Zeichen im Wahlraum zu tragen oder zu platzieren - auch entsprechende Taschen, Handyhüllen oder sogar Regenschirme sind tabu.

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Den Wählern könne man das aufgrund der Meinungsfreiheit zwar nicht grundsätzlich verbieten, so der Bundeswahlleiter gegenüber der PNP, es komme aber auf den Einzelfall an. Denn: Parteizeichen im Wahlgebäude könnten die Wahl beeinflussen. Kritisch werde es also zum Beispiel, wenn eine größere geschlossene Gruppe mit dem gleichen Parteizeichen auftritt. Generell liege die Entscheidung beim Wahlvorstand. Auch wenn sich andere Wähler beschweren, müsse man die Zeichen laut Bundeswahlleiter abnehmen. Im Ernstfall können die Betroffenen auch aus dem Wahlraum verwiesen werden.

Fotos vom Wahlschein

Gerade Erstwähler oder Menschen, die für eine hohe Wahlbeteiligung werben wollen, müssen aufpassen, wann und wo sie am Wahltag ein Foto oder Selfie machen. Seit 2017 ist fotografieren und filmen in der Wahlkabine verboten. Wer erwischt wird, darf seine Stimme nicht abgeben. Was allerdings geht: Ein Foto beim Einwurf in die Wahlurne, oder vor dem Wahllokal. Denn: Sobald der Stimmzettel gefaltet ist, sind auch Fotos wieder erlaubt. Allerdings hat auch hier wieder der Wahlvorstand die Möglichkeit, Fotos und Videos im ganzen Wahlraum verbieten.

Der richtige Stift

In jedem Fall wird es in der Wahlkabine einen Stift geben, das ist in der Bundeswahlordnung (§ 50 Absatz 2 ) so festgeschrieben. Trotzdem kann man laut Bundeswahlleiter auch seinen eigenen Stift mitbringen. Dabei ist es völlig egal, ob die Stimme mit einem Kugelschreiber, Filzstift, Füller, Bleistift oder auch mit dem Lippenstift gesetzt wird. Auch die Art der „Markierung“ spielt keine Rolle: Ob Kreuz, Haken oder Punkt - Hauptsache im dafür vorgesehenen Kreis.

Kritzeleien und Kommentare

Wer gerne mit dem Stift kreativ ist, sollte sich auf dem Wahlzettel zurückhalten. Denn: Wer den Wahlzettel bemalt oder kommentiert, kann damit seine Stimme ungültig machen.

Begleitung in der Wahlkabine

Um das Wahlgeheimnis zu wahren, dürfen Kinder am Sonntag laut Bundeswahlleiter nur in die Wahlkabine mit, wenn sie so jung sind, dass das Wahlgeheimnis trotzdem eingehalten werden kann - wenn sie beispielsweise noch nicht lesen können. Bei körperlichen Einschränkungen dürfen Hilfspersonen mit.

Corona-Regeln

Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz wird im Wahllokal am Sonntag die 3G-Regel nicht gelten. Die allgemeinen Hygieneregeln wie Mindestabstand und Maske sind laut dem Bayerischen Gesundheitsamt trotzdem einzuhalten.