PNP-Interview
Staatsrechtler: Grundrechte nicht "ohne weiteres" einschränkbar

19.03.2020 | Stand 20.09.2023, 0:05 Uhr

Professor Ulrich Battis, Staatsrechtler an der Berliner Humboldt Universität, hat angesichts der Corona-Krise betont, dass es bei einer möglichen Einschränkung der Grundrechte erst rechtliche Hürden zu überwinden gebe. −Symbolbild: Jens Kalaene/dpa

Professor Ulrich Battis, Staatsrechtler an der Berliner Humboldt Universität, hat angesichts der Corona-Krise betont, dass es bei einer möglichen Einschränkung der Grundrechte erst rechtliche Hürden zu überwinden gebe: "Ohne weiteres können die Grundrechte natürlich nicht eingeschränkt werden. Das Infektionsschutzgesetz ist besonderes Polizeirecht und Gesundheitsrecht. Da sind weitreichende Einschränkungen möglich. Die Maßnahmen des Bundes haben hier nur empfehlenden Charakter. Die Durchsetzung ist Sache der Länder und Kommunen", sagte Battis der Passauer Neuen Presse.

Dass in Deutschland nun Freiheitsrechte eingeschränkt werden könnten, hält Battis aber für unausweichlich: "Es ist völlig klar, dass es in einer solchen Notlage Einschränkungen geben kann und muss." Möglichen Klagen gegen solche Maßnahmen, etwa vor dem Bundesverfassungsgericht, sind laut dem Staatsrechtler nicht erfolgsversprechend: "Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die Einschränkung der Grundrechte hätte keine Chance. Das Notfallkonzept ist zwingend, verhältnismäßig und sehr einleuchtend", sagte Battis.

Entgegen der Kritik, der Föderalismus behindere in Deutschland den Kampf gegen das Virus, hält Battis das Zusammenspiel von Bund und Ländern aktuell für zielführend: "Der Bund empfiehlt, die Länder setzen es vor Ort um. Das ist ein vernünftiger Weg und ein Vorteil des Föderalismus. Das bietet auch Chancen", sagte er. Kritik an den unterschiedlichen Vorgehensweisen der Länder, halte er für "überzogen".

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