Für Bürger nur drei Monate
Sonderrechte: Genesenen-Status im Bundestag gilt weiterhin sechs Monate

25.01.2022 | Stand 25.01.2022, 10:52 Uhr

−Symbolbild: dpa

Von Karin Seibold

Für Bürger ist der Genesenen-Status nach einer Corona-Infektion vor Kurzem auf drei Monate verkürzt worden. Im Bundestag gelten unterdessen offenbar Sonderrechte - dort hält der Status sechs Monate lang an.



Das bestätigte die Pressestelle des Bundestags auf PNP-Nachfrage am Dienstagvormittag. Begründung: Der Genesenen-Status sei in der Allgemeinverfügung des Bundestags geregelt, die Verfügung richte sich noch nach der alten Sechs-Monate-Regel. Seit dem Beschluss der neuen Regelung am 14. Januar wurde die Allgemeinverfügung noch nicht angepasst.

Auch Weidel profitiert von Regelung

Wann die Allgemeinverfügung angepasst werden soll? Unklar. Es werde „fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“. Unter anderem profitiert auch AfD-Chefin Alice Weidel von der Sonderregel: Sie hätte bei einem Genesenen-Status von drei Monaten bald auf der Tribüne Platz nehmen müssen.