Homeoffice, Tests und Masken
So werden die Corona-Regeln am Arbeitsplatz ab Juli gelockert

24.06.2021 | Stand 24.06.2021, 13:53 Uhr

Homeoffice muss der Abreitgeber seinen Mitarbeitern ab 1.Juli nicht mehr anbieten, die Testangebotspflicht aber bleibt – zumindest, wenn die Schutzmaßnahmen im Büro nicht ausreichen. −Foto: dpa

Die Corona-Regeln am Arbeitsplatz werden ab 1. Juli gelockert. Das Bundeskabinett hat die neue Verordnung am Mittwoch beschlossen. Sie soll bis 10. September gelten.

Unternehmen müssen zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Allerdings ist dies laut neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber "durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten" sicherstellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind.



Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, "die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren". Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

Homeoffice-Angebotspflicht endet

Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings. Ebenso endet die Pflicht für Unternehmen, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Diese Regelung ist Teil der sogenannten Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr am 30. Juni aus.

Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden

"Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen", fügte er hinzu.

− dpa