PNP exklusiv
Polizeigewerkschaft fordert reguläre Grenzkontrollen

05.03.2022 | Stand 21.09.2023, 6:11 Uhr

Rainer Wendt. −Foto: Ingo Wagner/dpa

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert angesichts vieler Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine reguläre polizeiliche Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Polen und Tschechien. "Genau das brauchen wir", sagte ihr Vorsitzender Rainer Wendt der PNP.

Er forderte dort "exakt dieselben Befugnisse" für die Bundespolizei wie an der Grenze zu Österreich. Zwar stehe Deutschland durch den Flüchtlingszustrom aus der Ukraine nicht vor einem Kontrollverlust, übe sich aber in einem "Kontrollverzicht". Dabei geht es Wendt nur um die Erfassung und Registrierung dieser Menschen. "Es besteht die Gefahr, dass wieder viele Menschen nach Deutschland kommen, ohne dass wir wissen, wer sie sind", führte er aus. Das dürfe nicht geschehen.

Ähnlich äußerte sich Heiko Teggatz, Chef der Bundespolizeigewerkschaft in Wendts Verband. Er plädierte für eine schnelle Notifizierung dieser beiden Grenzen. Dadurch würden reguläre Kontrollen der Bundespolizei dort genehmigt. Derzeit werden nach seinen Worten höchstens 60 Prozent der Flüchtlinge überprüft, die von Polen ins Land kommen.

Binnengrenzkontrollen gegenüber Polen gibt es keine

Wendt wies zugleich Rassismus-Vorwürfe gegen die Bundespolizei in Zusammenhang mit Kontrollen von Nicht-Ukrainern unter den Flüchtlingen zurück. Wenn die Bundespolizei per Stichprobe Flüchtende, die keinen ukrainischen Pass hätten, überprüfen, dann sei das rechtmäßig. "Bestehende Gesetze dürfen nicht einfach ignoriert werden."

Binnengrenzkontrollen gegenüber Polen gibt es keine. Allerdings nimmt die Bundespolizei inzwischen verstärkt Stichproben vor, um sich ein klareres Bild über den Zustrom zu machen, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Das Vorgehen diene vor allem der Registrierung. Bis Freitagmittag wurden 18.436 Einreisen von Menschen gezählt, die aus der Ukraine kamen. Überwiegend handle es sich um Frauen und Kinder. Von dieser Gesamtzahl seien etwa 15.000 ukrainische Staatsbürger. Menschen, die aus dem Kriegsgebiet flüchten, dürften generell in die EU einreisen, egal ob Ukrainer oder andere Staatsangehörige.