Um drei Monate
Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Abgabefrist

13.10.2022 | Stand 13.10.2022, 22:10 Uhr

Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023 verlängert. −Symbolbild: dpa

Das dürfte für viele Eigentümer eine gute Nachricht sein: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird auch in Bayern bis zum 31. Januar 2023 verlängert.



„Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert!“, sagt Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) am Donnerstag. „Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen!“

Bis einschließlich 12. Oktober 2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben, teilte das Finanzministerium mit. Dies entspreche rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elektronisch eingereichten Grundsteuererklärungen liegt in Bayern derzeit bei mehr als 76 Prozent.

Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen online abgegeben. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich für eine Verlängerung der Abgabefrist stark gemacht. „In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen“, hatte Lindner gesagt. Er hatte angekündigt, das Gespräch mit den Ländern zu suchen, um die Abgabefrist um mehrere Monate zu verlängern. Die Entscheidung lag bei den Ländern.

Ursprünglich sollte die Abgabefrist Ende Oktober auslaufen



Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzer in einer Art zusätzlichen Steuererklärung über die Steuersoftware „Elster“ oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen - Behörden-Steuersprache inklusive. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es viel zu kompliziert sei.

Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen



Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Wenige Tage später offenbarten sich bereits technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war „Elster“ lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Selbst Eigentümer von Kleingärten müssen eine Erklärung abgeben, zusätzlich zu Millionen Hausbesitzern und Eigentümern einer Wohnung.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.

− vr/dpa