Vorgabe des Arbeitsministeriums
Kein Arbeitslosengeld für Corona-Impfverweigerer in Österreich

17.09.2021 | Stand 17.09.2021, 20:16 Uhr

−Symbolbild: Daniel Karmann/dpa

Von Verena Roider

Für ungeimpfte Arbeitslose drohen in Österreich unter Umständen ernsthafte Konsequenzen. Das bestätigt auch das Arbeitsministerium gegenüber der PNP.

Wie der „STANDARD“ am Donnerstag berichtete, will Arbeitsminister Martin Kocher Jobsuchenden das Arbeitslosengeld sperren, sofern sie sich auf eine zumutbare Stelle nur deshalb nicht bewerben, weil dort eine Impfung verlangt wird oder eine Stelle, die ihnen angeboten wird, nur deshalb nicht annehmen. Das hat der ÖVP-Minister in einem Schreiben vom 25. August verkündet. Das AMS (Arbeitsmarktservice), das der Agentur für Arbeit in Deutschland entspricht, hatte um eine Klärung der Frage gebeten.

Das AMS war für eine Stellungnahme gegenüber der PNP am Freitag nicht zu erreichen.



Denn laut AMS fordern immer mehr Arbeitgeber von neuen Mitarbeitern, dass sie geimpft sind. Wer als Ungeimpfter nun im ersten Schritt sogar schon die Bewerbung verweigert oder dann bei einem Jobangebot die Impfung, dem können harte Sanktionen drohen. So kann das Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen gesperrt werden.

Das AMS selbst fragt den Impfstatus bei Jobsuchenden nicht ab. Gesperrt wird deshalb nur dann, wenn Arbeitgeber zurückmelden, dass jemand einen Job wegen der Impfung nicht annimmt oder wenn Menschen sich gar nicht auf eine Stelle bewerben, die eine Impfung voraussetzt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt.

Laut AMS kein Impfzwang

Diese Vorgabe ist neu. Laut AMS gab es bisher keine solche explizite Regelung zu Impfungen. In der Vergangenheit hätten sich nur vereinzelt Probleme ergeben - etwa wenn ein Kindergarten eine Schutzimpfung verlangte, die die Bewerber nicht vorzeigen konnten. In solchen Fällen sei ein anderer Job vermittelt worden.

Zu einer Impfung soll laut AMS aber niemand gezwungen werden. Aber: „Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen sind verpflichtet, zumutbare Stellen anzunehmen“, erklärt ein Pressesprecher des Ministeriums gegenüber der PNP. „So können Arbeitslose auch in Stellen vermittelt werden, in denen Impfungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung verlangt werden.“ Ob im Einzelfall Sanktionen möglich sind, hänge von den Umständen im Einzelfall ab.

Laut AMS sei keine neue Rechtslage geschaffen worden. Bei der Vorgabe des Arbeitsministeriums handelt es sich demnach nicht um einen Erlass. Die Vorgaben muss das AMS dennoch befolgen.

− vr