Einmal pro Woche
Kabinett beschließt verpflichtende Corona-Testangebote für Firmen

13.04.2021 | Stand 21.09.2023, 0:25 Uhr

−Foto: Fabian Strauch

Die Unternehmen in Deutschland müssen ihren Beschäftigten verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten.

Lesen Sie dazu auch:
- Regierung beschließt bundesweit einheitliche Corona-Notbremse

Das hat das Bundeskabinett nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag beschlossen. "Im Grundsatz müssen Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Nur ausnahmsweise darf die Verpflichtung 2 Tests pro Woche umfassen", teilte das Wirtschaftsministerium mit. Es handelt sich bei dem Beschluss lediglich um eine Angebotspflicht, eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht. Auch eine Dokumentationspflicht soll es nicht geben.



Lange hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) gegen einen solchen Beschluss gesträubt und nach Angaben des Ministeriums auf die Freiwilligkeit von Unternehmen gesetzt.

Testmöglichkeiten bereits in 70 Prozent der Unternehmen

Für viele Unternehmen ändert sich mit einer solchen Angebotspflicht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht viel. Nach Angaben des Ministeriums bieten inzwischen rund 70 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an, weitere Angebote kämen hinzu. Das belegten auch die Befragungen der Bundesregierung aus der vergangenen Woche. Mitte März waren es noch rund 35 Prozent.

Scholz will Betriebe nicht entlasten

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Unternehmen nicht für die zusätzliche Kosten entschädigen."Das ist jetzt eine nationale Kraftanstrengung und da müssen alle mitmachen", sagte er am Dienstagmorgen im "Deutschlandfunk" und betonte: "Unternehmen, die einen Betrieb aufhaben, die ihre Produktion fortsetzen können, die sind ja in einer weitaus besseren Lage als die Unternehmen, die jetzt wirklich damit jeden Tag zu kämpfen haben, dass zum Beispiel das Restaurant nicht aufgeht, dass das Hotel nicht ordentlich betrieben werden kann."

− dpa