Strengere Regeln
"Gassi-Gesetz" geplant: Hunde müssen zwei Mal täglich raus

17.08.2020 | Stand 22.09.2023, 1:23 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz den Tierschutz weiter verbessern. Die strengeren Regeln betreffen vor allem Hundehalter und Züchter.

Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor, über den zunächst die "Rheinische Post" aus Düsseldorf berichtete. Auf PNP-Anfrage bestätigte das Ministerium die die Existenz des "Entwurfs einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung".

Wörtlich heißt es demnach darin: "Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren."

Dem Gesetzentwurf zufolge ist es künftig auch unzulässig, Hunde den ganzen Tag alleine zu lassen. Eine Betreuungsperson soll sich der neuen Verordnung zufolge "mehrmals täglich" um das Tier kümmern müssen. Als Begründung nennt der Entwurf "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden".

Kettenhaltung und Ausstellung überzüchteter Tiere verboten

Den Tieren soll ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" ermöglicht werden, heißt es außerdem. Hunde an einer Kette oder Leine zu halten, wird dem Entwurf zufolge grundsätzlich verboten. Ebenfalls nicht mehr erlaubt sein sollen zudem Ausstellungen mit Hunden, die so sehr überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können, oder denen Körperteile wie Ohren und Rute "tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert" wurden, heißt es in dem Bericht.

Strengere Vorgaben gibt es nach den Plänen der Bundesregierung auch für Hundezüchter: Für sie soll künftig eine Obergrenze gelten - so dass sie nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen.

Neue Vorschriften in Sachen Größe und Temperatur gelten auch für die Wurfkisten. Welpen sollen es in den ersten beiden Lebenswochen mindestens 18 Grad warm haben und sollen mindestens einmal täglich Auslauf bekommen.

Über neun Millionen Hunde deutschlandweit

Der Hund zählt laut Bundeslandwirtschaftsministerium zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. 2019 waren es bundesweit über neun Millionen Tiere - in fast jedem fünften Haushalt lebt demnach ein Hund (19 Prozent). "Als Bundesministerium setzen wir uns für eine tierschutzgerechte Haltung und Nutzung der Hunde ein", heißt es.

"Haustiere sind keine Kuscheltiere - ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden", sagte Klöckner. Es gilt ihr zufolge, eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen. Etwa, dass sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden. "Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls", so Klöckner.

Auf die Frage, wie die Regeln insbesondere bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen, sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden.

Strengere Regeln auch für Nutztiertransporte

Außerdem will die Bundesregierung den Tierschutz für den Transport von Nutztieren verbessern: Transporte innerhalb von Deutschland dürfen viereinhalb Stunden nicht mehr übersteigen, "wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht".

− dpa


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