Übersicht
EU-Regel umgesetzt: Diese Plastik-Produkte sind nun verboten

04.07.2021 | Stand 04.07.2021, 20:01 Uhr

−Symbolfoto: dpa

In der EU sollen sämtliche Einwegplastikprodukte aus dem Handel verschwinden. Eine entsprechende EU-Richtlinie trat am Samstag in Kraft. Eine Übersicht über die Produkte - und Ausnahmen.

Das am Samstag in Kraft getretene Verbot betrifft konkret:

- Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik.

- To-Go-Behälter sowie Getränkebecher aus Styropor

- Wegwerfteller, Wegwerfbesteck und -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen

- Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist

Hier finden Sie einen zum Thema passenden Inhalt von einem Drittanbieter. Klicken Sie auf "Beitrag ansehen", um den Inhalt anzuzeigen.

Mit dem Klick auf "Beitrag ansehen" erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an den Drittanbieter übermittelt werden. Weitere Infos finden Sie unter www.pnp.de/datenschutzerklärung



Ausnahme für Plastikprodukte ohne angemessene Alternative

Es gibt aber auch Ausnahmen, die weiterhin erlaubt sind. In Deutschland tritt dafür neben dem Verbot der oben genannten Artikel auch eine spezielle Kennzeichnung von Wegwerfprodukten in Kraft, für die es noch keine alternativen Angebote gibt. Dazu gehören Hygieneprodukte wie Feuchttücher, To-Go-Becher aus und mit Plastik - etwa Bierbecher in Fußballstadien - sowie Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern. Die Markierung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Umweltschäden durch Plastik warnen und über die richtige Entsorgung informieren.

Lagerbestände dürfen noch verkauft werden

Händler sind von nun an verpflichtet, auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen. Einwegprodukte, die noch als Lagerbestände vorhanden sind, dürfen aber weiterhin verkauft werden. Der Handelsverband Deutschland geht davon aus, dass es sich „noch um größere Mengen handelt“, die der Handel abverkaufen müsste. Genauere Zahlen liegen dem Verband nach eigenen Angaben nicht vor.

Umsetzung ist nationale Aufgabe

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten. Verlässlichere Daten zum Stand der Umsetzung gibt es nach Angaben einer Sprecherin des Europäischen Parlaments erst nach dem Stichtag 3. Juli.

NABU: Verbot greift zu kurz

Für den NABU sind aktuell als öko oder natürlich beworbene Einwegmaterialen wie Pappe oder bioabbaubare Kunststoffe keine Lösung des Problems. Die Umweltlasten werden damit nur verlagert. Abbaubare Kunststoffe sind in der Regel für eine industrielle Kompostanlage zertifiziert und haben in der Umwelt genauso wenig zu suchen wie konventionelle Kunststoffe. Darüber hinaus ist Pappe in der Herstellung sehr rohstoff- und energieintensiv, ihre Herstellung trägt stark zur Nährstoffbelastung von Gewässern bei. Für die Nass- und Reißfestigkeit werden persistente gesundheits- und umweltgefährdende Chemikalien eingesetzt, die sich in der Natur anreichern.

„Nachdem es die aktuelle Bundesregierung verpasst hat, dem Problem Müll im Meer entschieden entgegen zu treten, muss die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl Mehrweg als neuen Standard für die Gastronomie definieren. Damit können auch Ausweichmanöver auf andere Einwegmaterialien abgewendet werden“, fordert David Pfender, Referent für Meere ohne Plastik. „Eine bloße Umstellung auf Pappgeschirr ist genauso wenig zu wünschen wie auf Einwegteller aus Aluminium.

− dpa/age