Testpflicht, Kosten, Veranstaltungen
Corona-Gipfel mit Merkel: Die Beschlüsse im Überblick

10.08.2021 | Stand 21.09.2023, 5:26 Uhr

Eine Helferin wartet auf Bürger, die sich mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen wollen. Im Kampf gegen eine vierte Corona-Welle in Deutschland müssen sich Nicht-Geimpfte auf mehr Testpflichten und ein Ende der kostenlosen Schnelltests einstellen. −Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten haben am Dienstag beschlossen, wie es in der Corona-Politik weitergehen soll - ein Überblick.

Die Pressekonferenz können Sie hier nachlesen.

Impfungen
Bund und Länder appellieren "eindringlich" an die Bevölkerung, "jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote" wahrzunehmen. Die Impfzentren "werden durch niedrigschwellige, zielgruppenbezogene und aufsuchende Angebote den Zugang zur Impfung erleichtern". Zudem seien Arbeitgeber aufgefordert, "ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten unterstützen", etwa durch Information, betriebliche Impfangebote und Freistellung fürs Impfen.



Testpflicht für Ungeimpfte
Für Ungeimpfte gilt ab dem 23. August eine erweiterte Testpflicht in Innenräumen. Sie müssen entweder einen höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen, um als Besucher in Krankenhäuser und Altenheime zu kommen, um in Restaurants oder Kneipen zu dürfen oder ins Kino, zum Friseur oder zum Sport im Innenbereich. Die Testpflicht für Ungeimpfte gilt auch für Urlauber: Bei der Anreise und danach zwei Mal pro Woche während des Aufenthalt müssen sie Tests vorlegen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Schüler. Die Bundesländer können aber die 3G-Regel - also Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete - ganz oder teilweise aussetzen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Neuinfektionen liegt. Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.

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Kostenpflicht für Tests
Mit Wirkung vom 11. Oktober an sind Bürgertests nicht mehr kostenlos. Das heißt, Ungeimpfte müssen ab dann selbst ihre Tests bezahlen, wenn sie zu Veranstaltungen in Innenräumen wollen. Eine Ausnahme gilt für alle, die nicht geimpft werden können, diese werden weiter kostenlos getestet. Den 11. Oktober wählte die Runde als Datum, damit jeder noch bis dahin den vollen Impfschutz bekommen kann.

Großveranstaltungen
Für Großveranstaltungen wie etwa Konzerte, für Feiern in geschlossenen Räumen oder Partys sieht die Ministerpräsidentenkonferenz ein besonders hohes Risiko für Mehrfachansteckungen. Deshalb müssen Veranstalter für diese Veranstaltungen Hygienekonzepte vorlegen. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll die zulässige Auslastung auf maximal 50 Prozent der Höchstkapazität begrenzt werden, aber nicht mehr als 25.000 Zuschauer. Dies betrifft insbesondere die am Wochenende beginnende Fußball-Bundesliga.

Beurteilung des Infektionsgeschehens
Bund und Länder wollen neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die Impfquote und die Zahlen der schweren Krankheitsverläufe bei einer Corona-Infektion berücksichtigen bei der weiteren Kontrolle des Infektionsgeschehens. Verbindliche Größen legten die Regierungschefs dabei aber nicht fest.

Sonstige Maßnahmen
Die sogenannten Basisschutzmaßnahmen bleiben für alle bestehen, also etwa Abstandhalten und das Tragen von Masken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr. "Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft." Um für alle Maßnahmen die nötigen Rechtsgrundlagen zu garantieren, soll die vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert werden.

− afp