Änderung bei Maskenpflicht
Bundeskabinett bringt neue Corona-Regeln auf den Weg: Ein Überblick

25.08.2022 | Stand 22.09.2023, 6:29 Uhr

Karl Lauterbach (r, SPD), Bundesgesundheitsminister, und Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister, klatschen vor der Bundespressekonferenz ab. −Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Die Bundesregierung hat wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht.



Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Die Pressekonferenz sehen Sie hier im Video.

Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober bis 7. April abgestuft nach Infektionslage weitere Schutzvorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Ausnahme von Maskenpflicht

Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Zudem können Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen erlaubt werden.

Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

Sonderzahlungen vorgesehen

Neu vorgesehen sind Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Arzneitherapien für Infizierte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen - für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.

Die Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz waren im Frühjahr stark zurückgefahren worden. Allgemeine Maskenpflichten beim Einkauf oder für Veranstaltungen und Zutrittsregeln wie 2G und 3G fielen weg. Nun geht es um einen Anschluss der bestehenden Regelungen, die am 23. September auslaufen. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder und nennen mögliche Instrumente.

Diskussion um Maskenpflicht in Flugzeugen

Über die Maskenpflicht in Flugzeugen gibt es bereits Diskussionen in der Koalition. Hintergrund ist die Kanadareise von Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Bilder von Bord der Regierungsmaschine auf dem Hinflug hatten Wirbel ausgelöst.

Darauf waren Habeck und eng beieinander sitzende Journalisten ohne Masken zu sehen. Laut einem Regierungssprecher gibt es auf den Flügen der Luftwaffe keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Generell gilt für Flugzeuge schon laut dem bestehendem Infektionsschutzgesetz Maskenpflicht.

− dpa