Das ist der Plan
Bürgergeld statt Hartz IV: Die wichtigsten Fragen und Antworten

18.09.2022 | Stand 20.09.2022, 21:36 Uhr

Das Bürgergeld soll ab 2023 das Arbeitslosengeld II, auch genannt Hartz IV, ablösen. −Symbolbild: dpa

Das Bürgergeld soll ab 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es soll ab dann das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, ersetzen. Doch nicht nur der Name ändert sich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet auf seiner Homepage, was noch alles anders wird. Die wichtigsten Punkte im Überblick.



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Wer soll das Bürgergeld bekommen?
Das Bürgergeld soll an Arbeitssuchende gehen, die bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten. Es soll sicherstellen, dass diese Menschen ihren Lebensunterhalt sichern können. Neue Anträge müssen dafür laut Ministerium nicht gestellt werden.

Wie hoch ist das Bürgergeld?
Zum 1. Januar 2023, mit der geplanten Einführung des Bürgergeldes, sollen wegen der steigenden Preise die Regelsätze angehoben werden. Ein Alleinstehender bekommt dann 502 Euro, das sind 53 Euro mehr als bisher. Lebenspartner oder -partnerinnen sollen 451 Euro bekommen, bisher waren es 404. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren gibt es 420 Euro statt bisher 376. Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311). Und für Kleinkinder bis fünf Jahre gibt es 318 Euro statt 285 Euro. „Diese Anhebung ist mit Abstand die höchste seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2005“, teilt das Arbeitsministerium mit.

Was bringt das Bürgergeld der Allgemeinheit?
Mit der Einführung des Bürgergeldes soll Bürokratie abgebaut werden. Langwierige Prüfungen zur Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens sollen in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs entfallen. Zudem wird eine sogenannte Bagatellgrenze für Rückforderungen eingeführt: Wenn eine Bedarfsgemeinschaft weniger als 50 Euro zu viel erhalten, muss dieses Geld nicht zurückgefordert werden.

Lohnt sich Arbeiten überhaupt noch?
„Grundsätzlich sind wir überzeugt, dass jeder Mensch sein Leben selbst gestalten und sich eine gesicherte Existenz aufbauen möchte“, heißt es dazu aus dem Ministerium. Seit Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg sind die Preise extrem gestiegen. „Die Bundesregierung hat bereits mehrere Entlastungspakete beschlossen und umgesetzt, die Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen. Außerdem wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Stunde angehoben.“

− kse