Neue Regelung
Bei Quarantäne: Kein Lohnersatz in Bayern ohne Booster-Impfung

27.01.2022 | Stand 23.09.2023, 4:30 Uhr

−Symbolbild: dpa

Von Elisabeth Stadler

Harter Schlag für alle ohne Drittimpfung: Wer in Quarantäne und nicht geboostert ist, muss zukünftig in Bayern damit rechnen, dass er keinen Anspruch mehr auf eine Lohnersatzleistung hat.



Das bestätigte das Bayerische Gesundheitsministerium auf Nachfrage der PNP. Bereits seit 1. November erhalten Ungeimpfte im Falle einer Quarantäne keine Entschädigung mehr. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begründete den Schritt im Oktober mit Fairness.

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Nun allerdings sollen künftig auch Ungeboosterte kein Anrecht mehr zu haben. Laut Ministerium erhält man die Lohnersatzleistung nämlich nicht, wenn die Impfung „im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde“ - was die dritte Impfung in Deutschland bereits für alle ab zwölf Jahren durch die Stiko ist. „Den umfassendsten Schutz gegen eine COVID-19-Erkrankung bietet eine Auffrischungsimpfung“, bestätigt das Ministerium.

Bei einer Lohnersatzleistung zahlt der Arbeitgeber zunächst das Gehalt des Angestellten weiter, bekommt es allerdings letztlich von der zuständigen Behörde erstattet. Diese Erstattung wird es künftig nicht mehr geben.

Zeitlicher Ablauf noch unklar

Ab wann genau die Regel greift, ist noch unklar. Laut Ministerium müsse den Menschen auch die Chance gegeben werden, sich noch boostern zu lassen. Demnach handelt es sich vorerst um Einzelfallentscheidungen.

Zudem wird es weiterhin Ausnahmen geben: Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, kann das mit einem ärztlichen Attest nachweisen und erhält trotzdem eine Lohnfortzahlung. Auch wer nachweislich mit Corona infiziert und deshalb in Isolation ist, erhält laut Ministerium selbstverständlich eine Entschädigung.