Einigung
Ausbau der Windenergie an Land: Bundesregierung legt Eckpunkte vor

04.04.2022 | Stand 20.09.2023, 0:11 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte zum naturschutzverträglichen beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land verständigt.



Der am Montag in Berlin von Umweltministerin Steffi Lemke und Wirtschaftsminister Robert Habeck (beide Grüne) vorgestellten Einigung zufolge soll es unter anderem erstmals bundesweit einheitliche Standards zur Prüfung und Genehmigung von Windrädern mit Blick auf eine Gefährdung von Vögeln geben. Zudem sollen Windkraftanlagen künftig generell auch in Landschaftsschutzgebieten erlaubt sein.

Laut dem Eckpunktepapier soll das Bundesnaturschutzgesetz um eine abschließende Liste von gefährdeten Brutvogelarten ergänzt werden, für die Windräder eine Kollisionsgefahr darstellen. Zudem werden artenspezifische "Tabubereiche" mit genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher "Prüfbereich" festgelegt. Weiter entfernt müssen Genehmigungsbehörden eine Gefahr nicht mehr prüfen.

Teil eines umfangreicheren Gesetzgebungsverfahrens

Die Maßnahmen sollen die Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen an Land rechtssicher beschleunigen, ohne dabei die europarechtlich vorgegebenen ökologischen Schutzstandards im Bereich Artenschutz zu verletzten. Das Eckpunktepapier ist dabei zugleich aber nur ein Teil eines umfangreicheren Gesetzgebungsverfahrens zum Thema erneuerbare Energien, das im Sommer verabschiedet werden soll. Es soll nun in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einfließen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat durch den russischen Krieg gegen die Ukraine und den dadurch ausgelösten Wunsch nach einer möglichst schnellen Reduzierung von Energieimporten aus Russland an Dringlichkeit gewonnen. Auch die Erarbeitung der Eckpunkte wurde vorgezogen. Es sei "Eile geboten", sagte Habeck am Montag in Berlin.

Lemke betonte, mit dem vorgelegten Papier würden höchste Standards beim Artenschutz gewahrt sowie das "Spannungsfeld" zwischen Klima- und Naturschutz aufgelöst. "Die Bremsklötze sind weg", sagte sie. Die Resonanz aus dem Beteiligungsverfahren mit den Bundesländern und den Umweltverbänden sei positiv gewesen. Allen sei klar, dass die aktuellen Krisen "schnell und energisch" gelöst werden müssten.

Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Laut Eckpunktepapier soll bundesweit einheitlich auch der Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten prinzipiell erlaubt werden, solange das von der Regierung angestrebte Flächenausbauziel für Windkraft an Land nicht erreicht ist. Dieses liegt bei zwei Prozent des Staatsgebiets. Auch das Repowering, das Ersetzen von bereits bestehenden Windrädern durch neue, soll erleichtert werden.

Vorgesehen ist nach Angaben von Lemke zudem ein aus einem Fonds gespeistes Artenschutzprogramm, an dem sich auch die Betreiber beteiligen. Aus dem Bundeshaushalt würden dafür 80 Millionen Euro bereitgestellt, sagte sie. Details würden derzeit ausgearbeitet.

Umweltschutzorganisationen reagierten unterschiedlich. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Einigung am Montag, zugleich warnte sie vor "handwerklichen Fehlern". Unter anderem müssten auch für Zugvögel und Fledermäuse artenschutzrechtliche Auflagen gelten. Ähnlich äußerte sich die Dachorganisation Deutscher Naturschutzring (DNR). Er begrüßte die "Vorschläge", warnte jedoch ebenfalls vor "handwerklichen Fehlern" durch den "ambitionierten Zeitplan".

Solarpflicht auf Dächern

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) wiederum forderte am Montag in einer ersten Reaktion auf das Papier eine Konzentration auf die "eigentlichen Baustellen" beim naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien. Dazu gehöre eine Solarpflicht auf Dächern.

Die Unternehmensverbände der Windkraftbranche begrüßten das Papier als "wichtigen Beitrag" zu den noch anstehenden Debatten. Es handle sich um einen "Kompromiss", der für das weitere Vorgehen eine Basis schaffe, erklärte die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter. Da die Umsetzung der Eckpunkte aber noch konkretisiert werden müsse, brauche es in dem anstehenden parlamentarischen Verfahren eine "geordnete Verbändebeteiligung".

− afp