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Alles Wichtige auf einen Blick: Das ändert sich zum 1. April

31.03.2022 | Stand 31.03.2022, 12:49 Uhr

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Schüler und Leiharbeiter können sich freuen, und für Fans von „Verstehen Sie Spaß?“ gibt es Neuigkeiten. Was sich im April ändert, haben wir für Sie zusammengefasst.



Mindestlohn für Zeitarbeit

Der Mindestlohn für Leiharbeiter steigt zum 1. April auf 10,88 Euro in der Stunde von bisher 10,45 Euro. Damit liegt er über dem allgemein gültigen Mindestlohn in Deutschland.

Aus für DHL-Kundenkarte

Wer Pakete in einer Packstation abholen will, benötigt ab 1. April zwingend die „Post & DHL“-App. Die DHL-Kundenkarte kann dann nicht mehr genutzt werden, berichten mehrere Medien. Was jedoch bleibt: Pakete, die nicht an eine Packstation adressiert, aber dorthin umgeleitet wurden, können weiter mit Benachrichtigungskarte abgeholt werden.

Umzugspauschale steigt

Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann gegenüber dem Finanzamt eine Umzugspauschale geltend machen. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht nötig. Stattdessen gelten bestimmte Pauschalsätze pro Erwachsenen und Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner oder Kind), so dass ab 1. April 2022 bis zu 1.476 Euro pauschal für einen beruflich bedingten Umzug als Werbungskosten angesetzt werden können.

Ein Umzug gilt als beruflich bedingt, wenn der Arbeitnehmende durch den Umzug täglich eine Stunde Fahrtzeit zur Arbeit spart.

Corona-Übergangsfrist endet

Am 2. April läuft die Übergangsfrist für die von den Bundesländern selbst gewählten Corona-Maßnahmen aus. Es bleibt dann nur noch der sogenannte Basisschutz, der die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken sowie eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen beeinhaltet. Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fallen weg.

Die bayerische Staatsregierung wird wohl trotz landesweit extrem hoher Infektionszahlen das Auslaufen der allermeisten Corona-Beschränkungen an diesem Wochenende hinnehmen. Bayern soll nicht zum Hotspot erklärt werden, jedenfalls „auf absehbare Zeit nicht“ - das hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag angekündigt.

Vereinfachung bei ELSTER

Für Rentner soll es ab 1. April einfacher sein, ihre Steuererklärung mit dem Steuerprogramm ELSTER zu machen. Auf www.Elster.de soll gegen März bereits ein Schritt-für-Schritt-Programm angeboten werden.

„Verstehen Sie Spaß“?

Die Fans des Fernseh-Dauerbrenners können sich auf ein neues und gleichzeitig sehr bekanntes Gesicht freuen: Moderatorin Barbara Schöneberger. Die 48-Jährige präsentiert als Nachfolgerin von Guido Cantz ab dem 2. April die Samstagabendshow im Ersten mit vielen Gags, bei denen die gefürchtete versteckte Kamera zum Einsatz kam. Quotendruck wies Schöneberger im Vorfeld weit von sich: „Wenn„s nicht läuft, ist es gar nicht so sehr meine Schuld, sondern die Schuld der Zuschauer, die dann eben einfach nicht einschalten.“

Mehr Geld für Beamte

Nachdem die Löhne von Beamten bereits 2021 um 1,2 Prozent angehoben wurden, steigen sie zum 1. April 2022 erneut: Angestellte des Bundes verdienen nun genau 1,4 Prozent mehr als zuvor.

Kapitalpuffer für Immobilienkredite

Für Banken gilt ab 1. April ein zusätzlicher Kapitalpuffer, mit dem Wohnimmobilien-Kredite abgesichert werden müssen. Damit werden Darlehen zusätzlich zu den ohnehin gestiegenen Zinsen tendenziell teurer.

Osterferien

Millionen Schulkinder dürfen im April Osterferien machen. Wie üblich haben die Bundesländer dabei unterschiedliche Starttermine: Den Anfang machen die Nordländer Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 4. April. Zuletzt zieht Sachsen nach, hier sind die Schulen erst ab Karfreitag geschlossen (15. April). In Bayern beginnen die Osterferien am 11. und enden am 24. April.

− bsx/dpa