Fragen & Antworten
2G-Regel oder 3G-plus: Was Veranstalter, Gastwirte und Schüler beachten müssen

06.10.2021 | Stand 06.10.2021, 12:47 Uhr

−Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa

Kultur, Gastronomie, Veranstaltungsbranche - von dort erhält die Staatsregierung Beifall für ihre neueste Corona-Entscheidung. Mit der Neuregelung hat das Kabinett den Weg frei gemacht für ein fast normales Leben.

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Der Freistaat Bayern hat nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie ein Stück des Weges in die Normalität für die Mehrzahl der Menschen geebnet. Für vollständig Geimpfte und Genesene - also rund zwei Drittel der Menschen in Bayern - darf die Maskenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen weitgehend entfallen.



Voraussetzung ist, dass Veranstalter das wollen und sich an entsprechende Regeln halten. Eine weitere Option für die Organisatoren: Wer sich einem PCR-Test unterzieht, wird wie ein Geimpfter behandelt.

Frage: Was hat die Staatsregierung genau beschlossen?

Antwort: Im Prinzip haben Veranstalter, Gastwirte und Bühnen künftig die Wahl: Überall dort, wie bisher die sogenannte 3G-Regel herrscht - also etwa bei Sportveranstaltungen, in der Kultur, im Kino, bei Kongressen oder auch in der Gastronomie - besteht künftig die Option, die Neuregelung anzuwenden - oder es bei der bisherigen Vorgehensweise zu belassen.

Entscheidet man sich für die Neuregelung, besteht die Wahl zwischen der 2G-Regel und der 3G-plus-Regel. Im Gegenzug fallen Maskenpflicht, Abstandsregel und gegebenenfalls auch Alkoholverbot und Personenobergrenze. Heißt im Klartext: Vollständig Geimpfte und von Corona Genesene (2G) haben bei öffentlichen Veranstaltungen weitgehend freie Bahn, diejenigen, die sich einem PCR-Test unterziehen und negativ getestet werden (3G plus) ebenfalls - vorausgesetzt, der Veranstalter unterwirft sich auch auf freiwilliger Basis den Regelungen.

Frage: Was müssen die Veranstalter beachten?

Antwort: Dem Beschluss des Kabinetts zufolge stehen sie im Gegenzug für die ermöglichten Lockerungen in der Pflicht, die Voraussetzungen für den Zutritt zu überwachen und dies auch mit einer Identitätskontrolle abzusichern. Das heißt: Sie müssen sich einen Nachweis über Impfung oder Genesenenstatus oder - im Falle von 3G plus - auch einen PCR-Test zeigen lassen - und über den Personalausweis überprüfen, ob auch alles seine Richtigkeit hat.

Frage: In der Gastronomie darf die Maske am Tisch bereits bisher fallen - gibt es auch dort Neuerungen?

Antwort: Ja. Gastwirte, die die Neuerung mitgehen, können etwa den Gang zur Toilette ohne Maske erlauben. Außerdem sind Musik und Tanz in Lokalen möglich, die Tische dürfen enger zusammengerückt werden. Auch zehn Leute an einem Biertisch wären dann wieder möglich. Erkauft wird das Ganze durch möglicherweise längere Schlangen beim Einlass, weil die Kontrollen gegebenenfalls etwas ausführlicher sein müssen als beim bisherigen 3G-Verfahren.

Die Präsidentin des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Bayern, Angela Inselkammer, begrüßte die Neuerung und bat schon jetzt alle Gäste, die Regeln auch wirklich ernst zu nehmen. „Dafür wird die Lebensfreude nach der Kontrolle umso größer ausfallen“, sagte sie.

Frage: Gibt es schon erste Resonanz?

Antwort: Ja. In der Fußball-Bundesliga will etwa der FC Bayern München die Allianz Arena beim nächsten Heimspiel am 23. Oktober erstmals seit eineinhalb Jahren wieder 75 000 Zuschauer zulassen. Voraussetzung sei die 3G-Plus-Regelung, teilte der Verein mit. Die SpVgg Greuther Fürth will schon am Wochenende beim Heimspiel gegen den potenziellen Konkurrenten um den Klassenerhalt, den VfL Bochum, auf der Grundlage des 3G-plus-Konzepts wieder alle 16 626 Plätze freigeben. Anders beim Zweitligisten in Ingolstadt: Dort wollen die Verantwortlichen zunächst weiter auf das bisherige 3G-System setzen, bei dem auch ein Antigen-Schnelltest zum Einlass ausreicht, dafür aber Restriktionen im Stadion-Innenraum gelten.

Frage: Und in der Kultur?

Antwort: Die bayerischen Kulturschaffenden begrüßen die Neuregelung weitgehend - so gibt es jedenfalls Kunstminister Bernd Sibler (CSU) wider, der am Dienstag mit zahlreichen Intendanten und privaten Künstlern telefoniert hat. Er gehe davon aus, dass die Staatstheater mit großer Mehrheit die 3G-plus-Regel einführen werden. Die Maskenpflicht im Publikum sei bisher als Einschränkung empfunden worden. Auch könne dann im Umfeld der Aufführungen wieder ein Glas Wein oder Sekt getrunken werden. Bisher galt für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern Alkohol-Ausschankverbot.

Frage: Was machen Kinder ohne Impfung?


Antwort: Sofern das 3G-plus-Konzept angewandt wird, dürfen kleine Kinder und Schüler, die ohnehin regelmäßig beim Unterrichtsbesuch getestet werden, ohne weitere Einschränkung Zutritt erhalten. Das hält der Kabinettsbeschluss ausdrücklich fest. Die Regelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die nicht nach dem PCR-Pooltest-Verfahren getestet werden, sondern sich mehrmals pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Über eine gesonderte Regelung für Kinder bei Veranstaltungen mit 2G-Konzept sagt der Bericht der Staatsregierung zur Kabinettssitzung nichts.

Frage: Gibt es auch Kritik an der Regelung?

Antwort: Der Fraktionschef der FDP im bayerischen Landtag, Martin Hagen, kritisierte am Dienstag im Gespräch mit dem Radiosender „Antenne Bayern“, die neue Regel dienten dazu, den Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen. „Wir sehen aber, dass der politische Druck zunehmend zu Trotzreaktionen führt und nicht zu höheren Quoten“, sagte Hagen. Deshalb müssten die Einschränkungen jetzt für alle aufgehoben werden: Wer sich schützen wolle, „kann das eigenverantwortlich durch eine Impfung tun“.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dagegen am Dienstag, wer die wiedergewonnene Freiheit nutzen wolle, solle sich impfen lassen. Die bei 2G- und 3G-plus-Konzepten nötigen Zertifikate werde man „engmaschig kontrollieren“, bei fehlenden Nachweisen könnten Bußgelder fällig werden.

− dpa