Selbstbestimmungsgesetz
Sauna-Bund sorgt sich vor Geschlechts-Überraschung in Damensauna und will „Sichtkontrolle“

07.01.2025 | Stand 07.01.2025, 14:46 Uhr |

Seit 1. November 2024 können Deutsche einmal jährlich ihr Geschlecht ändern. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stärkt die Rechte von Transmenschen. Das ruft den Deutschen Sauna-Bund auf den Plan. − Symbolbild: adobe stock

Seit 1. November 2024 können Deutsche einmal jährlich ihr Geschlecht ändern. Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stärkt unter anderem die Rechte von Transmenschen. Doch jetzt sorgt sich der Deutsche Sauna-Bund vor Überraschungen in der Frauensauna.

  

Kurz vor Neujahr hat der Sauna-Bund daher einen Leitfaden veröffentlicht, der deutschen Saunabetrieben als „Orientierung“ dienen soll. Darin wird empfohlen, an der Kasse eine „Sichtkontrolle“ vorzunehmen; also, ob die um Einlass bittende Person als männlich, weiblich oder divers wahrgenommen wird.

„Gast kann sein primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen“



Im Zweifel solle das Kassenpersonal nach dem Geschlechtseintrag fragen und bei hartnäckigeren Zweifeln darauf hinweisen, dass für den Zugang zu geschlechtsspezifischen Bereichen „das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend“ sei, empfiehlt der Sauna-Bund.

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Sollte danach dennoch ein „unberechtigter Zutritt“ gemeldet werden oder dies dem Personal selbst auffallen, dann sei der- oder diejenige rauszuwerfen und das Eintrittsgeld zu erstatten. Einen Ausweg gäbe es: „Der Gast kann freiwillig sein primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen, um Missverständnisse auszuräumen. Dazu wird er aber vom Personal nicht ausdrücklich aufgefordert“, schreibt der Sauna-Bund.

„Leitfaden stellt Trans-Menschen unter Generalverdacht“



Beim Verband Queere Vielfalt (LSVD+) mit Sitz in Berlin kommt die Empfehlung des Sauna-Bunds überhaupt nicht gut an. Man warnt in einer Pressemitteilung vor „transfeindlichem Kulturkampf“. Vorstandsmitglied Julia Monro sagt: „Der Leitfaden stellt [Trans-Menschen] unter Generalverdacht und zementiert Vorstellungen von Rollenbildern, wie Menschen geschlechtsspezifisch auszusehen haben.“

Sie wirft dem Sauna-Bund „Stimmungsmache“ vor: „Das SBGG verweist in solchen Fragen des Zutritts sehr deutlich auf bisher bestehende Regelungen und auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Einen Zusammenhang mit dem SBGG zu konstruieren und als verantwortliches Übel darzustellen, dient allein der Stimmungsmache.“

Das fordert der Verband Queere Vielfalt von Saunabetrieben



Monro stellt aus Sicht des LSVD+ klar: „Die Mehrheitsgesellschaft muss nicht vor [Trans-Menschen] geschützt werden. Wir fordern Saunabetriebe und andere geschlechtsspezifische Einrichtungen dazu auf, mit einem deutlichen Zeichen der Vielfalt auf diese diskriminierende Regelung zu reagieren.“

− sli

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