Ein Urlaubsfoto vom Strand an die Liebsten schicken oder nach den besten Restaurants vor Ort suchen - dank Smartphone und kostenlosem Datenroaming in der EU ist das seit 2017 kein Problem mehr. Dennoch ist im Urlaub Vorsicht geboten: Vor allem im außereuropäischen Ausland lauern noch immer Kostenfallen beim Datenroaming.
Seit dem 15. Juni 2017 gibt es in der EU keine Roaming-Gebühren mehr für das Surfen mit dem Handy. Nutzerinnen und Nutzer zahlen überall den Tarif, den sie in ihrem Heimatland abgeschlossen haben. Mit der Regelung „Roam like at home!“ hat die EU zudem dafür gesorgt, dass man im Ausland mit der gleichen Mobilfunkqualität surfen kann wie zu Hause. Wer also mit seinem Mobilfunkvertrag beispielsweise 5G nutzen kann, kann dies auch im Ausland tun und darf nicht in der Qualität gedrosselt werden. Einzige Ausnahme: Das Netz ist im Ausland nicht verfügbar. Das kostenlose Roaming hat die EU im vergangenen Jahr bis 2032 verlängert.
Datenroaming in der EU grundsätzlich kostenlos
EU-Roaming kann in allen EU-Mitgliedstaaten und von allen Personen mit ständigem Wohnsitz in einem EU-Land genutzt werden. Neben den 27 EU-Mitgliedstaaten gilt das kostenlose Roaming auch in den so genannten EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) sowie in einigen Überseegebieten wie La Réunion oder Martinique. Allerdings nicht in allen Überseegebieten, wie die Verbraucherzentrale warnt.
Auch für San Marino, Andorra, die Isle of Man, die Kanalinseln, Gibraltar und die Vatikanstadt gilt die EU-Roamingverordnung nicht. Laut Stiftung Warentest rechnen einige Anbieter diese Gebiete dennoch zur EU-Länderliste hinzu. Die Verbraucherorganisation rät daher allen Urlaubern, vor einer Reise in diese Gebiete zu prüfen, ob der eigene Mobilfunkanbieter dort Roaming-Gebühren verlangt. Trotz des Austritts Großbritanniens haben die meisten deutschen Mobilfunkanbieter ihre Konditionen für die britischen Inseln noch nicht geändert. Auch hier rät die Stiftung Warentest, sich vorab über den aktuellen Stand zu informieren.
Aufpassen beim Telefonieren über WLAN
Es gibt aber auch Einschränkungen bei der kostenlosen Nutzung von Mobilfunk im EU-Ausland. So gibt es die so genannte Fair Use Policy – eine Klausel, die eine überdurchschnittliche Nutzung von Mobilfunkverträgen im Ausland verhindern soll. Verbringt man innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland als im Heimatland und nutzt dort besonders häufig das Mobilfunknetz, kann der Mobilfunkanbieter Aufschläge verlangen. Allerdings nur nach vorheriger Warnung, so Stiftung Warentest. Die Regelung soll verhindern, dass Kunden im Urlaub einen günstigen Handytarif abschließen und so die höheren Kosten im Heimatland umgehen.
Besonderheiten gibt es laut Verbraucherzentrale auch beim Telefonieren über WLAN. Gerade neuere Smartphone-Modelle nutzen diese Möglichkeit häufig, da die Gesprächsqualität über WLAN meist besser ist als über das Telefonnetz. Während die Nutzung von Internet oder WLAN durch die EU-Roaming-Verordnung grundsätzlich kostenlos ist, fallen Telefonate über WLAN nicht unter diese Regelung. Die Mobilfunkbetreiber können dafür zusätzliche Gebühren verlangen. Um Kostenfallen zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale zu klassischen Anrufen, die unter die EU-Roamingregeln fallen, oder zum Telefonieren über WLAN per App.
Auf Schiffen und im Flugzeug WLAN statt mobiler Daten
Wer innerhalb der EU per Flugzeug oder Schiff reist, profitiert nicht von den EU-Regelungen. Sie gelten nur für terrestrische Verbindungen, die in Flugzeugen und auf Schiffen aufgrund der Entfernung zum Festland nicht funktionieren. Sollte es an Bord ein Mobilfunknetz geben, so ist dieses satellitengestützt – hier gilt die EU-Roaming-Regelung nicht. Laut Verbraucherzentrale kann ein Megabyte (MB) via Satelliten-Roaming bis zu 30 Euro kosten. Ein zehnminütiges YouTube-Video benötigt bei mittlerer Qualität etwa 75 MB, was Kosten von 2250 Euro bedeuten würde. Bei Flugreisen sollte man daher entweder ein WLAN nutzen, falls vorhanden, oder das Handy im Flugmodus lassen, so die Verbraucherzentrale.
Das könnte Sie auch interessieren: Grenznahes Telefonieren kann teuer werden
Ähnliche Hinweise gibt die Verbraucherzentrale für Schiffsreisen. Auch hier ist das Mobilfunknetz in der Regel satellitengestützt und entsprechend teuer. Ausnahmen gibt es, wenn die Schiffe in Küstennähe fahren. Innerhalb der EU ist die Nutzung terrestrischer Mobilfunksysteme im Bereich zwischen zwölf und zwei Seemeilen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, je nach Mobilfunkbetreiber und Vorschriften des jeweiligen Staates. Sicherheitshalber sollte aber, sofern vorhanden, auf WLAN an Bord zurückgegriffen werden, so die Verbraucherzentrale.
Im Nicht-EU-Ausland kann es richtig teuer werden
Richtig teuer kann die Internetnutzung auch außerhalb der EU werden. So verlangt Vodafone laut Stiftung Warentest in Kuba oder auf den Malediven 3,99 Euro pro Telefonminute und 16,99 Euro pro MB für die mobile Datennutzung. Grundsätzlich gibt es für das mobile Internet eine weltweite Kostenbremse, die standardmäßig bei 59,90 Euro oder einem selbst festgelegten Limit liegt. Bei Erreichen wird die mobile Internetverbindung automatisch getrennt. Diese Trennung funktioniert jedoch nicht, wenn der Internetanbieter im Reiseland das Nutzungsverhalten nicht in Echtzeit erfasst. In diesem Fall informiere der Anbieter zwar per SMS, so die Verbraucherzentrale, doch um Rechnungen in vier- bis fünfstelliger Höhe zu vermeiden, sollten Kunden die Datenroaming-Funktion ausschalten oder das Handy in den Flugmodus versetzen.
Als Alternativen für die Internetnutzung im Nicht-EU-Ausland empfiehlt die Stiftung Warentest den Kauf spezieller Auslandspakete beim Mobilfunkanbieter oder die Nutzung einer lokalen SIM-Karte. Auch lokale WLAN-Netze können problemlos genutzt werden. Hier sollte man sich aber vorher erkundigen, wie sicher das Netz ist. Vorsichtshalber sollten in solchen Netzen keine vertraulichen Daten wie etwa die Zugangsdaten zum Online-Banking eingegeben werden, rät die Stiftung Warentest.
Einige Länder haben andere Mobilfunkstandards
In einigen Ländern gibt es auch andere technische Voraussetzungen, um das Mobilfunknetz vor Ort überhaupt nutzen zu können. Insgesamt gibt es vier Hauptfrequenzen für den Mobilfunk: 850, 900, 1800 und 1900 Megahertz. Alle in Deutschland betriebenen Handys funken auf den Frequenzen 1800 und 1900 Megahertz und werden deshalb als Dualband-Handys bezeichnet. In Nord- und Südamerika werden dagegen Quadband-Handys benötigt, die weitere Mobilfunkstandards unterstützen. In Japan und Korea wiederum braucht man UMTS-fähige Handys. Wer jedoch ein relativ aktuelles Modell besitzt, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen. Neuere Smartphones beherrschen diese Standards in der Regel. Wer alle Tipps und Hinweise zum Datenroaming im Urlaub beachtet, kann also bedenkenlos Urlaubsfotos an die Familie schicken.
Zu den Kommentaren