„Fahrradgate“
Prozess gegen Leipziger Polizistin hat begonnen

28.05.2024 | Stand 28.05.2024, 15:02 Uhr |

Prozess in Leipzig - Die im sogenannten „Fahrradgate“-Skandal angeklagte Frau im Landgericht Leipzig neben ihrem Verteidiger. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Hunderte sichergestellte Fahrräder aus der Asservatenkammer der Leipziger Polizei werden verkauft. Die damalige Verantwortliche bei der Polizei steht nun erneut vor Gericht.

Gut sechs Jahre nach dem „Fahrradgate“-Skandal um den illegalen Weiterverkauf von sichergestellten Rädern bei der Polizei Leipzig hat am Dienstag der Prozess gegen eine Polizistin erneut begonnen. Vor dem Landgericht Leipzig muss sich die suspendierte Polizeihauptmeisterin als damalige Verantwortliche in der zuständigen Asservatenkammer wegen Diebstahls, Bestechlichkeit und Urkundenfälschung verantworten. Der Prozess hatte bereits Mitte März begonnen, war aber nach einem Wechsel der Verteidigung geplatzt.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft der 47-Jährigen vor, von August 2014 bis November 2018 mindestens 265 zum Teil hochwertige Fahrräder weitergegeben zu haben - überwiegend an Polizisten, auch von der Bereitschaftspolizei und dem Landeskriminalamt. Sie soll dafür zumeist eine „Spende“ von jeweils bis zu 50 Euro bekommen haben. Insgesamt soll sie so 4795 Euro eingenommen und mindestens 3000 Euro für sich behalten haben. 

„Dabei handelte die Angeklagte aber nicht in erster Linie aus Gewinnstreben. Vielmehr wollte sie in der Kollegenschaft an Ansehen gewinnen“, sagte Staatsanwalt Christian Kuka am Dienstag. Zudem habe sie die große Anzahl an Rädern aus dem überfüllten Lager der Polizei loswerden wollen. Die Fahrräder waren überwiegend gestohlen und später sichergestellt worden. Laut Generalstaatsanwaltschaft hatten die ursprünglichen Besitzer und auch die Versicherungen zumeist „kein Interesse“ mehr an den Rädern. Diese sollten entweder entsorgt oder an einen gemeinnützigen Verein übergeben werden.

Im ersten Prozessanlauf hatte der Vorsitzende Richter nach einem Rechtsgespräch mit allen Beteiligten eine Geldstrafe für die Angeklagte in Aussicht gestellt, unter anderem weil auch in Dienstanweisungen von „herrenlosen Fahrrädern“ die Rede war. Ob dies aber auch für den neu aufgerollten Prozess gilt, bleibt abzuwarten.

Der neue Rechtsanwalt der 47-Jährigen kündigte am Dienstag eine Einlassung seiner Mandantin für die kommende Woche (4. Juni) an. In dem ersten Verfahren hatte sie die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Landgericht hat für den Prozess insgesamt 16 Termine bis Ende Oktober angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:240528-99-188465/3

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