Wenn das „Nebenkostenprivileg“ am 1. Juli ausläuft und Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abrechnen dürfen, droht bei vielen Mietern die Mattscheibe schwarz zu bleiben. Was Sie jetzt wissen müssen.
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Noch ist die Übergangsfrist für das „Nebenkostenprivileg“ nicht abgelaufen, in Vilshofen haben sich aber schon Mitte Mai die Folgen der Abschaffung gezeigt. Dort hat der Netzanbieter bereits am Montag, 13. Mai, in mehreren Mietshäusern den Anschluss für das Kabelfernsehen gesperrt.
Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, die eigentlich schon seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde damals das Nebenkostenprivileg gestrichen. Allerdings wurde von der Politik eine Übergangsfrist bis zu 30. Juni 2024 eingeräumt.
Verbraucherzentrale: Nebenkostenprivileg nicht zeitgemäß
Mit dem Nebenkostenprivileg wird die Möglichkeit für Vermieter bezeichnet, die Kosten für einen Kabelanschluss in Mietwohnungen über die Nebenkosten abzurechnen. Es war bisher oft üblich, dass Hauseigentümer und Verwaltungen Sammelverträge mit Kabelnetzanbietern wie Vodafone vereinbart haben. Die Kosten für den jeweiligen Anschluss hat der Mieter dann über die Nebenkosten gezahlt, unabhängig davon, ob er genutzt wurde oder nicht.
Laut Verbraucherzentrale sei diese Regelung aber nicht mehr zeitgemäß, mittlerweile gebe es viele Verbreitungswege für den Fernsehempfang. Der Anreiz, auf alternative Übertragungswege zu wechseln, sei aber gering, da im Zweifel zweimal für den Fernsehempfang gezahlt werden muss. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs ändere sich das aber nun, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite.
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hat Vorteile für Mieter
Vor allem für Mieter, die bisher einen Kabelanschluss über die Nebenkosten gezahlt, aber nicht genutzt haben, ist die neue gesetzliche Regelung von Vorteil. Die Kosten für den Anschluss können sie sich bald sparen. Die Verbraucherzentrale geht auch davon aus, dass es durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs zu mehr Wettbewerb bei den Fernsehanschlüssen kommt und die Verbraucherpreise dadurch sinken könnten.
Wer Fernsehen zurzeit jedoch nur über einen Kabelanschluss bezieht, der über die Nebenkosten abgerechnet wird, muss sich jetzt selbst um einen neuen Vertrag für das Kabelfernsehen kümmern oder sich einen alternativen Empfangsweg suchen.
Verbraucherzentrale mahnt bei Medienberatern zu Vorsicht
Bei der Suche nach einem neuen Empfangsweg sollte man sich allerdings in Ruhe informieren. Die Verbraucherzentrale mahnt zur Vorsicht bei sogenannten Medienberatern, die mit teilweisen unseriösen Mitteln versuchen würden, unnötige Kabelverträge abzuschließen. Bei Medienberatern handelt es sich um freiberufliche Verkäufer, die auf Provisionsbasis arbeiten und für Kabelnetzbetreiber unterwegs sind.
Die Verbraucherzentrale rät dazu, solche Berater nicht ins Haus zu lassen, auch nicht zu einer angeblichen Überprüfung des Kabelanschlusses. Das sei meist nur ein Vorwand, der zum Abschluss neuer Verträge diene. Vor allem sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Niemandem würde der Fernsehanschluss von heute auf morgen weggenommen, schreibt die Verbraucherzentrale.
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