Von EU-Wahl bis Bahncard
Übersicht: Das ändert sich für Verbraucher im Juni 2024

28.05.2024 | Stand 31.05.2024, 19:11 Uhr |

Millionen Mieter müssen spätestens am 30. Juni geklärt haben, wie sie in ihrer Wohnung künftig weiter fernsehen. Ab Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen.  − Symbolbild: dpa

Großbritanniens König Charles III. kommt auf die Pfundnoten und Kunden einiger Banken können ab Ende Juni untereinander Handy-zu-Handy-Zahlungen nutzen. Auch Änderungen für Zuwanderer treten in Kraft.



Die Hürden auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft werden gesenkt und in Europa wird gewählt. Was sich sonst noch im Juni ändert – ein Überblick.

Europawahl



Bei der Europawahl am 9. Juni dürfen in Deutschland zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Damit hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von rund 61,5 Millionen bei der letzten Wahl 2019 auf rund 65 Millionen Menschen bei dieser Wahl erhöht.

Schneller zur Staatsbürgerschaft



Zuwanderer können künftig schneller die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Zum 27. Juni tritt die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts in Kraft. Einbürgerungen sind damit schon nach fünf statt bisher acht Jahren möglich, bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar nach drei Jahren. Auch Mehrstaatigkeit wird zugelassen. Für ehemalige Gast- oder Vertragsarbeiter in der DDR gilt, dass sie zur Einbürgerung nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen und keinen Einbürgerungstest mehr machen müssen.

Umstellung beim Kabelfernsehen



Millionen Mieter müssen spätestens am 30. Juni geklärt haben, wie sie in ihrer Wohnung künftig weiter fernsehen. Ab Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Jahrelang betraf diese Praxis etwa zwölf Millionen Mieter.

Keine Plastikkarte mehr für Bahncard 25 und 50



Die Bahncard 25 und 50 gibt es ab dem 9. Juni nur noch in digitaler Form. Um das Abo digital zu nutzen, brauchen Kundinnen und Kunden ein Profil in der Bahn-App oder auf der Plattform bahn.de. Wer kein Smartphone hat, kann sich ein Ersatzdokument ausdrucken. Vorhandene Plastikkarten können bis zu dem aufgedruckten Gultigkeitsende genutzt werden.

Chancenkarte



Arbeitswillige aus Nicht-EU-Ländern dürfen ab Juni mit der sogenannten Chancenkarte zur Jobsuche für ein Jahr nach Deutschland kommen. Grundvoraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug bekommen Interessierte Punkte, die sie zum Erhalt der Chancenkarte berechtigen.

Handy-zu-Handy-Zahlungen von EPI



Kundinnen und Kunden einiger Banken in Europa können ab Ende Juni untereinander Handy-zu-Handy-Zahlungen durchführen. Das ermöglicht das europaweite Bezahlsystem „wero“ der Bankeninitiative EPI. In Deutschland nehmen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank daran teil. Ende Juni soll die erste Ausbaustufe starten. Ziel der Initiative ist, ein einheitliches europaweites System zum Bezahlen per Karte und Smartphone aufzubauen, um der Kundschaft ein Konkurrenzangebot zu mächtigen US-Konzernen wie Paypal zu machen.

Charles-Scheine



Großbritannien-Reisende könnten mit neuem Geld in Berührung kommen: Ab dem 5. Juni kommen Scheine mit dem Abbild von König Charles III. in Umlauf.

Höchstgröße für geführte Touristengruppen in Venedig



Wieder eine Änderung für Venedig-Touristen: Die Lagunenstadt verbietet vom 1. Juni an von Reiseführern begleitete Touristengruppen mit mehr als 25 Menschen. Auch sind nun Lautsprecher bei solchen Führungen verboten. Die Maßnahmen sollen helfen, den Massentourismus und seine negativen Auswirkungen einzuschränken, wie auch die jüngste Einführung von Tagestickets.

− dpa

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