Wenn etwa ein Italiener massiv gegen die Straßenverkehrsordnung in Deutschland verstößt, könnte das künftig auch in Italien Konsequenzen haben. Und Deutsche wären im EU-Ausland ebenfalls von einem Führerscheinentzug betroffen.
Die EU-Verkehrsminister wollen einen Führerscheinentzug künftig in der gesamten Europäischen Union durchsetzen. „Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
EU-weiter Führerscheinentzug: Es soll auch Ausnahmen geben
Eine Mehrheit der EU-Staaten sieht das ähnlich und stimmte in Brüssel ebenfalls für das Vorhaben, wie der EU-Ministerrat mitteilte. Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums soll es aber Ausnahmen geben.
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Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, „muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde“, hieß es. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen sie noch mit dem Europaparlament final ausgehandelt werden.
Unterschiedliche Regeln in anderen EU-Ländern
In Deutschland muss man nach Angaben des ADAC bereits mit einem Monat Fahrverbot rechnen, wenn man innerorts mehr als 30 km/h zu schnell unterwegs ist. Auch wegen eines Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Grenze oder des Konsums illegaler Drogen kann der Lappen weg sein.
Was laut ADAC in Italien gilt
In Italien muss man laut ADAC seinen Führerschein sofort abgeben und darf nur noch bis zum Urlaubsziel und nach Hause fahren, wenn man mehr als 41 km/h zu schnell fährt. Nach Angaben der österreichischen Regierung liegt die dortige Grenze für ein Fahrverbot, wenn man mehr als 40 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts zu schnell gefahren ist. Gleiches kann beim Geisterfahren auf der Autobahn, Fahrerflucht oder zu geringem Sicherheitsabstand passieren. Bei Alkohol ist ab 0,8 Promille am Steuer mit einem Fahrverbot zu rechnen.
− dpa/sli
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