Eheschließung
Heiraten: Neben der Liebe sprechen diese sechs finanziellen Gründe dafür

22.08.2024 | Stand 13.09.2024, 15:19 Uhr |

Der Bund fürs Leben bietet Paaren auch zahlreiche finanzielle Vorteile: Heiraten kann sich für Braut und Bräutigam daher auch in Sachen Geld auszahlen. − Symbolbild: dpa

Geheiratet wird oft nicht nur der Liebe wegen. Eine Eheschließung bringt nämlich auch finanzielle, rechtliche und steuerliche Vorteile mit sich. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe hin. Sechs gute Gründe fürs Heiraten:

 




1. Steuervorteil: Der Bund fürs Leben bietet Paaren zahlreiche Vorteile. Zum einen können Verheiratete oft einiges an Steuern sparen - unter anderem dank Ehegattensplitting. „Ihre zu versteuernden Einkommen werden zusammengerechnet und danach halbiert“, sagt Fachanwältin Nina Restemeyer in der Zeitschrift Finanztest (9/2024). Die Einkommenssteuer berechnet sich nach diesem halben Betrag und wird dann einfach verdoppelt. 

„Je größer die Differenz zwischen den beiden Einkommen ist, desto mehr kann gespart werden“, so Restemeyer. Zwar soll die Steuerklassenkombination 3 und 5 abgeschafft werden. Doch einem Passauer Steuerberater zufolge ist das ohnehin „Augenwischerei“.

2. Höherer Sparerpauschbetrag: Auch der Sparerpauschbetrag verdoppelt sich für Eheleute - auf 2.000 Euro. Kapitalerträge bis zu diesem Wert müssen Eheleute daher nicht versteuern. 

3. Vorteile bei Schenkungen oder Erbschaften:

Auch bei gegenseitigen Schenkungen oder Erbschaften haben Eheleute einen Vorteil, heißt es in Finanztest weiter. Unverheiratete müssen diese ab einem Betrag von 20.000 Euro versteuern, bei Verheirateten gilt ein Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro - das ist 25 Mal mehr. Auf einen möglicherweise dennoch zu versteuernden Teil einer Erbschaft oder Schenkung zahlen Verheiratete zudem weniger Steuern als Paare ohne Trauschein. 

4. Steuerfreier Übertrag einer Immobilie: Überträgt ein Ehepartner dem anderen eine selbst genutzte Immobilie oder zumindest einen Teil davon, müssen gar keine Steuern gezahlt werden - unabhängig davon, wie hoch der Wert des Hauses oder der Wohnung ist. Zudem fällt bei Immobilienverkäufen unter Eheleuten keine Grunderwerbsteuer an. Auch hier kann also ordentlich gespart werden.

5. Mehr Rechte in Notsituationen: Ferner erhalten Eheleute bei einer Erkrankung oder einem Unfall unter anderem schneller Auskunft im Krankenhaus. Ist eine verheiratete Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, selbst zu entscheiden, darf der Partner diese in der Regel bei medizinischen Fragen vertreten.

6. Finanzielle Absicherung durch Witwen- oder Witwerrente: Stirbt ein Ehepartner, ist der andere zudem meist finanziell abgesichert - durch die Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Dieser Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, wenn die oder der Verstorbene mindestens fünf Jahre versichert gewesen ist. Das Paar muss außerdem im Regelfall mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein. Allerdings warnten erst kürzlich zwei Finanzjournalistinnen in ihrem neuen Buch davor, Beziehungen oder Ehen als materielles Versorgungswerk zu sehen und mit der Heirat eigene Ambitionen und Möglichkeiten komplett über Bord zu werfen.

− che/dpa

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