Unglück in Tirol
Frau (33) am Großglockner erfroren: Nun wird gegen ihren Freund (36) ermittelt

22.01.2025 |

Tragisches Unglück in Tirol: Eine 33-jährige Österreicherin ist am Sonntagmorgen kurz vorm Gipfel des Großglockners tot gefunden worden – sie war erfroren. Gegen ihren Freund (36) wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. − Foto: www.foto-webcam.eu

Eine 33-jährige Österreicherin ist am Samstagabend am Gipfel des Großglockners in Tirol erfroren. Die Frau war gemeinsam mit ihrem Freund (36) unterwegs, der letztlich den Notruf gewählt hatte. Gegen den Mann wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, bestätigt ein Sprecher der Landespolizei Tirol.

 

  

Zu dem tragischen Unglück war es am Wochenende gekommen. Das Paar aus Salzburg war am frühen Samstagmorgen zu seiner Tour aufgebrochen. Die Bergretter und die Alpinpolizei hatten die beiden bereits im Laufe des Tages im Visier. Im Telefonat mit einem Alpinpolizisten habe der Mann noch gesagt, es sei alles in Ordnung.

In der Nacht auf Sonntag setzte der 36-Jährige dann gegen 3.30 Uhr einen Notruf ab. Dafür war er zur Adlerruhe abgestiegen; die Frau war kurz vor dem Gipfelkreuz zurückgeblieben. Die Bergrettung fand sie gegen 10.10 Uhr erfroren.

 

Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung



Auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern bestätigt ein Sprecher der Landespolizei Tirol, dass gegen den Mann nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird. Das sei in einem solchen Fall „nicht unüblich“. Man müsse immer prüfen, ob einer Person ein Verschulden vorgeworfen werden könne. Es handele sich um ein „Standardprozedere“.

Zwar seien derartige Fälle recht selten. Wenn es jedoch dazu kommt, dass eine Person bei einem alpinen Unglück stirbt, müsse man ermitteln, ob jemand fahrlässig den Todesfall in Kauf genommen hätte. Gleiches wäre beispielsweise der Fall, wenn bei einer Skitour eine Lawine ausgelöst wird. Dann müsse geklärt werden, ob dies im Vorfeld hätte erkannt und verhindert werden können, erklärt der Polizist.

 

Anklage von vielen Faktoren abhängig



Ob es schließlich auch zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Mann kommt, hänge von vielen Faktoren ab, so der Polizist. Zum Beispiel sei relevant, ob der 36-Jährige die Bergtour geplant und geführt hatte. Damit hätte ein Abhängigkeitsverhältnis bestanden. Auch spielen die Kenntnisse und Erfahrungen beider Bergsteiger eine Rolle, erklärt der Polizeisprecher. Insgesamt müsse der komplette Sachverhalt „neutral und objektiv“ aufgeklärt werden.

Laut Landespolizei haben noch keine Befragungen stattgefunden. Auch das endgültige Ergebnis der Obduktion der 33-Jährigen steht noch aus; es fehle noch die Auswertung ihrer Blutwerte. Dem vorläufigen Ergebnis zufolge ist die Bergsteigerin an einer Unterkühlung gestorben.

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