Dürfen Radfahrer auf der Straße nebeneinander fahren? Und haben Radfahrer auf dem Zebrastreifen eigentlich wie Fußgänger Vorrang? Der ADAC klärt die größten Mythen im Straßenverkehr auf.
Wer kennt es nicht: Morgens aus dem Haus aufs Rad in die Arbeit, ein Blick auf den Helm, aber dann ohne zur Tür raus. Aber gibt es in Deutschland eine Helmpflicht? „Nein“, sagt der ADAC. Was Sie beim Radfahren beachten müssen, damit Sie sicher bleiben und ohne Bußgeld durch den Tag kommen, lesen Sie in unserem Faktencheck mit dem ADAC.
Müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren?
Nein. Das stimmt nur, sobald blaue Schilder mit weißem Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder 241) eine Radwegbenutzungspflicht anordnen. Ein Radweg auf der linken Seite darf grundsätzlich nicht benutzt werden. Die oben genannten Verkehrszeichen und Zusatzzeichen können aber auch diese erlauben oder sogar vorschreiben.
Haben Radfahrer auf dem Zebrastreifen Vorrang?
Nein. Auf dem Zebrastreifen haben ausschließlich Fußgänger Vorrang. Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen über den Zebrastreifen auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Ist Radfahren entgegen der Einbahnstraße erlaubt?
Grundsätzlich ist es Fahrradfahrern nicht erlaubt, entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Dieses Verbot kann jedoch per Zusatzzeichen aufgehoben werden, wodurch Fahrradfahrer auch in die entgegengesetzte Richtung fahren dürfen.
Dürfen Radler nebeneinander fahren?
Ja, sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Für Fahrzeuge, die Radfahrer überholen möchten, gilt: Sie müssen einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter.
Übrigens: Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich möglichst weit rechts halten.
Besteht eine gesetzliche Helmpflicht?
Nein. Ein Helm ist aber jedem Fahrradfahrer zu empfehlen. Sollte Radfahren als Sport betrieben werden, trägt der Radfahrer zudem bei einem Unfall eine Mithaftung, wenn er keinen Helm trägt – auch wenn ihn sonst kein Verschulden trifft.
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