Gesetzlicher Grenzwert
Diese neuen Bestimmungen und Bußgelder gelten jetzt für Cannabis am Steuer

22.08.2024 | Stand 24.08.2024, 20:12 Uhr |

Fürs Autofahren nach dem Kiffen kommt jetzt ein gesetzlicher Grenzwert. − Symbolbild: Sommer/dpa

Nach der Cannabis-Legalisierung folgen jetzt auch Regelungen zum Straßenverkehr - mit Toleranz-Limits und Sanktionen bei Verstößen.



Für Autofahrerinnen und Autofahrer gelten von Donnerstag an neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Für den berauschenden Wirkstoff THC kommt damit ein gesetzlicher Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert künftig in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.

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Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren künftig ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.



Bisher galt generell die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hatte sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt.

− dpa/flf

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