Anbau, Mitgliedschaft und Lizenzen
Cannabis Clubs dürfen seit Juli starten: Was Konsumenten in Bayern jetzt beachten müssen

03.07.2024 | Stand 06.07.2024, 12:45 Uhr |

Theoretisch dürfen Anbauvereinigungen, auch Cannabis Social Clubs genannt, seit dem 1. Juli Marihuana und Hasch an Mitglieder abgeben. Bis es tatsächlich so weit ist, kann es vor allem im Freistaat Bayern aber noch dauern.  − Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa

In der eigenen Wohnung dürfen Cannabispflanzen bereits seit April 2024 wachsen. Seit dem 1. Juli dürfen nun auch die Cannabis Social Clubs mit dem Anbau starten und die Ernte an ihre Mitglieder abgeben. In Bayern könnte das allerdings noch dauern. Ebenso möchte der Freistaat deutlich mehr Kontrollen durchführen als andere Bundesländer. Vier mal im Jahr sollen bayerische Anbauvereinigungen geprüft werden. Konsumenten müssen sich zudem an einige Regeln halten − wer sie nicht kennt oder übergeht, riskiert hohe Strafen.



Strenge Regeln für Cannabis Clubs

Lediglich Vereinigungen, die eine Lizenz erhalten haben, dürfen nun Cannabis gemeinschaftlich anbauen und es an die Mitglieder abgeben. Maximal 500 Mitglieder dürfen aufgenommen werden. Für die sogenannten Social Clubs gelten zahlreiche Vorschriften, etwa um den Jugendschutz sicherzustellen. Unter anderem müssen die Vereinigungen über 200 Meter von Schulen, Spielplätzen und Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein und dürfen sich nicht in privaten Wohnungen befinden. Die Orte, an denen Vereinigungen Cannabis anbauen oder lagern, müssen außerdem umzäunt und einbruchssicher sein.

Nur eine Mitgliedschaft erlaubt



Einer Anbauvereinigung dürfen nur Volljährige beitreten, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Interessierte müssen sich außerdem für einen Cannabis Social Club entscheiden, denn pro Person ist nur eine Mitgliedschaft erlaubt.

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Jüngere Mitglieder erhalten nicht jedes Cannabis



Cannabis, das mehr als zehn Prozent des „high-machenden“ Wirkstoffs THC enthält, darf nur an Mitglieder weitergegeben werden, die über 21 Jahre alt sind. Wer jünger als 21 aber volljährig ist, darf von seiner Anbauvereinigung nur Cannabis mit geringerem THC-Gehalt erhalten.

Alter entscheidet über Abgabemenge



Auch bei der Abgabemenge ist das Alter entscheidend. Mitglieder ab 21 Jahren dürfen pro Monat 50 Gramm Cannabis erhalten. Volljährige unter 21 erhalten dagegen maximal 30 Gramm pro Monat. Für beide Altersgruppen gilt: Pro Tag dürfen pro Mitglied maximal 25 Gramm abgegeben werden.

Persönliche Abholung ist Pflicht



Wer künftig Cannabis von seiner Anbauvereinigung nutzen möchte, muss es selbst von ihrem Sitz abholen. Die Abgabe ist also nur von Person zu Person und nur auf dem jeweiligen Grundstück erlaubt. Für den Konsum muss die Anbauvereinigung dagegen wieder verlassen werden, er ist dort nicht gestattet.

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Keine Produkt-Spielereien



Während etwa in Kalifornien Cannabis längst in Keksen, Gummibärchen und anderen Lebensmitteln erhältlich ist, werden solche Verarbeitungen hierzulande nicht legal zu kaufen sein. Abgegeben werden darf lediglich die Reinform – Marihuana oder Haschisch. Auch fertige Joints werden Mitglieder in den Clubs nicht erhalten, denn vermischtes Cannabis – etwa mit Tabak oder Lebensmitteln – darf nicht herausgegeben werden.

Tatsächlicher Start unklar



Auch wenn die Abgabe im Rahmen der Cannabis Clubs nun erlaubt ist, kann es in Bayern noch einige Monate dauern, bis Bürger sich legal Cannabis abholen können. Denn so ist es zwar seit Monatsbeginn möglich, eine Lizenz zum Anbauen zu beantragen. Die zuständige Behörde hat für die Entscheidung dann jedoch drei Monate Zeit – in Bayern ist dafür das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung zuständig. Unter anderem prüft es, ob ein Präventionsbeauftragter ernannt wurde und eine Schulung absolviert hat. In Bayern werden die zentral vom LGL organisiert. Voraussichtlich werden die jedoch erst im September beginnen.

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