Fanartikel am Auto gehören mittlerweile zu jedem großen Fußballturnier dazu. Ob an der Seitenscheibe, am Außenspiegel oder auch immer öfter auf der Motorhaube – zum Turnier wird Flagge gezeigt! Die Polizei mahnt aber, dabei immer auf die Verkehrssicherheit zu achten, sonst drohen Bußgelder.
Das bekannteste Fanutensil am Auto ist die Fensterfahne. Die kleine, meist preiswerte Flagge ist zur Turnierzeit in jedem Supermarkt erhältlich und kann einfach zwischen Seitenscheibe und Türrahmen geklemmt werden. Allerdings warnt der TÜV Nord vor der meist schlechten Qualität der Flaggen. Sowohl der Stoff der Fahne als auch die dünne Kunststoffhalterung halten meist nur ein Turnier lang. Vor schnelleren Fahrten, vor allem auf der Autobahn, sollte die Flagge laut TÜV besser abgenommen werden, um Schäden zu vermeiden – auch für nachfolgende Autos, die von einer gebrochenen Fahne getroffen werden können. Im Schadensfall haftet dann der Fahrer, erklärt der TÜV.
Dieser kann auch haftbar gemacht werden, wenn in sein Fahrzeug mit Fensterflagge eingebrochen wird. Davor warnt der ADAC. Die in die Seitenscheiben eingeklemmten Halterungen machten es Autodieben leicht, die Fahrzeuge aufzubrechen, so der ADAC. Deshalb müsse man in einem solchen Fall damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung den Einbruchschaden nicht übernimmt. Die Fähnchen sollten daher beim Abstellen des Autos mitgenommen werden.
Spiegelflaggen eher bedenklich, Flaggen auf der Motorhaube unproblematisch
Weniger gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer, aber möglicherweise für die eigene Sicherheit, sind Spiegelflaggen. Die so genannten „Car-Bikinis“ sind Stoffüberzieher, die über die Seitenspiegel gezogen werden. Grundsätzlich sei das kein Problem, so der TÜV, aber bei Fahrzeugen, in deren Seitenspiegel Blinker oder Fahrerassistenzsysteme integriert sind, kann der Überzug die Funktion beeinträchtigen. Auch das Sichtfeld kann durch die Anbringung am Spiegel eingeschränkt werden. Verdecken die Überzüge die Blinker am Spiegel, stellt dies sogar eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden, heißt es beim TÜV.
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Sicherheitstechnisch unbedenklich sind dagegen Aufkleber am Auto, Magnetflaggen oder Kennzeichenhalter in den Nationalfarben. Auch Scheibenüberzieher an den hinteren Seitenscheiben oder Flaggen auf der Motorhaube gefährden die Verkehrssicherheit nicht, wenn sie ordnungsgemäß angebracht sind. Lediglich an den vorderen Seitenscheiben sowie an der Windschutzscheibe dürfen keine Fanartikel angebracht werden, um die Sicht nicht einzuschränken. Grundsätzlich sei alles erlaubt, was keine sicherheitstechnische Veränderung am Fahrzeug darstelle und andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtige, fasst eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Niederbayern zusammen: „Wichtig ist, dass man immer die Sicherheit im Auge behält“. Konkrete Fahrzeugkontrollen werde es deshalb aber nicht geben.
Autokorso nicht erlaubt, aber meist geduldet
Eine Verkehrsbehinderung können aber Autokorsos sein, wie sie nach siegreichen Spielen häufig zu beobachten sind. Streng genommen sind sie zwar nicht erlaubt, erklärt der ADAC, aber bei sportlichen Großereignissen werden sie von der Polizei oft geduldet, sofern sie friedlich und verkehrssicher verlaufen. Auch verstärktes Hupen wird dann toleriert, obwohl es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Wer allerdings beim Autokorso nicht angeschnallt ist oder sich zu weit aus dem Fenster lehnt, muss mit einem Bußgeld rechnen. 30 Euro kostet ein solcher Verstoß, erklärt der TÜV. Der gleiche Betrag wird fällig, wenn mitfahrende Kinder nicht altersgerecht gesichert sind. Sind zu viele Personen im Auto, werden bis zu 80 Euro und gegebenenfalls ein Punkt in Flensburg fällig.
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