Gerichtsurteil
An 819 Tagen zu spät zur Arbeit gekommen: Mann darf dennoch Beamter bleiben

29.03.2023 | Stand 29.03.2023, 11:55 Uhr

Der Mann war innerhalb von vier Jahren an 816 Tagen zu spät gekommen. Der Umfang der Verspätung summiere sich auf 1614 Stunden. −Symbolbild: dpa

Obwohl ein Beamter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) innerhalb von vier Jahren an 816 Tagen zu spät zur Arbeit kam, darf er nicht aus dem Dienst entfernt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag.



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Kommt ein Beamter regelmäßig zu spät zur Arbeit, handelt es sich zwar um ein schweres Dienstvergehen. Doch könne es nicht einem monatelangen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst gleichgesetzt werden. Grundsätzlich seien niederschwellige Disziplinarmaßnahmen wie etwa das Kürzen von Bezügen geboten. (Az. BVerwG 2 C 20.21)

Es ging um einen Mann, der als Oberregierungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) arbeitete. Da er oft die Kernarbeitszeit nicht einhielt und zu spät kam, leitete die Bafin ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein und erhob schließlich Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dieses entfernte den Mann aus dem Beamtenverhältnis, weil er innerhalb von vier Jahren an 816 Tagen zu spät gekommen sei. Der Umfang der Verspätung summiere sich auf 1614 Stunden.

Bundesverwaltungsgericht hob Urteile der Vorinstanzen auf



Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies die Berufung gegen diese Entscheidung zurück. Ein vorsätzliches Fernbleiben an Teilen von Arbeitstagen, das sich auf einen vergleichbaren Zeitraum wie das Schwänzen von mehreren Monaten summiere, indiziere die Höchstmaßnahme. Das sah das Bundesverwaltungsgericht anders und hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Es stufte den Mann stattdessen in das Amt eines Regierungsrats zurück.

Mildernd sei zu berücksichtigen, dass der Dienstherr erst niederschwellige disziplinare Maßnahmen hätte ergreifen müssen, erklärte es. Gegen den Beamten spreche aber, dass er auch nach Einleitung des Disziplinarverfahrens uneinsichtig gewesen und beharrlich zu spät gekommen sei - dabei habe er die Dauer seiner morgendlichen Fehlzeiten sogar gesteigert.

− AFP