Ein Überblick
Corona-Regeln und Bahnfahren: Das ändert sich zum 1. Dezember

01.12.2020 | Stand 21.09.2023, 3:37 Uhr

Ein Passant, der einen Mundschutz trägt, geht in der Fußgängerzone an einem Weihnachtsbaum vorbei. Mit dem Dezember kommen in Deutschland einige Änderungen - nicht nur, was Corona betrifft. −Foto: Thissen/dpa

Neben festlichem Lichterglanz und den Feiertagen bringt der letzte Monat des Kalenderjahres 2020 einige Änderungen mit sich - auch abseits von Corona. Wir haben einen Überblick für Sie:

Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. So ist es bislang im Mietrecht, die Regel soll ab dem 23. Dezember aber auch beim Kauf von Immobilien gelten. Was heißt das konkret?

Die Wohnungssuche kostet Nerven. Wer sich das ersparen möchte, kann einen Makler damit beauftragen, die passende Bleibe zu finden. Bisher musste derjenige, der den Makler beauftragt hat, ihn auch bezahlen. Doch ab dem 23. Dezember ändert sich das.



Maklervertrag soll künftig schriftlich festgesetzt werden

Ab dann gilt: Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Das teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit. Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für einen Immobilienmakler beteiligen.

Neu ist auch: Der Maklervertrag bedarf künftig einer Textform – eine mündliche Abrede reicht nicht mehr aus. Und eine Provision wird erst dann fällig, wenn auch ein Kaufvertrag geschlossen wurde.

Die zentralen Beschlüsse und neuen Regeln für Bayern im Überblick:

Hürden für Skitourismus:

Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, müssen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Diese und andere Verschärfungen sollen ab 1. Dezember gelten.

Schulen in Corona-Hotspots:

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 müssen Schulklassen ab Stufe acht vom 1. Dezember an in der Regel geteilt werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es soll dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden. Ausnahmen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Grundschulen und Kitas bleiben offen, auch bis zur siebten Klasse ändert sich nichts.

Weitere Auflagen in Hotspots:


Zudem müssen in diesen besonderen Hotspot-Regionen über der Marke 200 Musik- und Fahrschulen schließen, und es soll ein ganztägiges Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen gelten. Märkte und Wochenmärkte müssen schließen, ausgenommen der Lebensmittelverkauf. Nach Söders Angaben liegen - Stand Donnerstag - 27 Kreise und kreisfreie Städte über dem 200er-Wert.

Wie die Inzidenzen in der Region aktuell aussehen, sehen Sie hier.

Hotspots über der Marke 300:

In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 - also von mehr als 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen - sollen die Behörden vor Ort laut Kabinettsbeschluss noch weitere strikte Auflagen und Beschränkungen erlassen können, darunter Ausgangsbeschränkungen und weitere Einschränkungen an Schulen.

Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen:

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz "von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz" können die Behörden Erleichterungen der Infektionsschutzmaßnahmen zulassen.

Teil-Lockdown verlängert und verschärft:

Grundsätzlich beschloss das Kabinett die Verlängerung des Teil-Lockdowns, und sogar eine leichte Verschärfung. Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie müssen demnach zunächst bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben - wobei eine Verlängerung über den Jahreswechsel höchstwahrscheinlich ist, aber noch nicht rechtlich umgesetzt werden kann. "Die Staatsregierung geht davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden", hieß es am Donnerstag dazu im Kabinettsbeschluss.

Das heißt konkret: Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten. Neu hinzu kommt: In Bayern müssen auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen, ebenso Volkshochschulen und vergleichbare Angebote (Ausnahme: digitale Angebote). Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen, mit Ausnahmen beispielsweise für Labortätigkeiten oder Prüfungen. Für den Handel gibt es zusätzliche Auflagen, was die maximale Kundenzahl angeht. Maskenpflicht gilt künftig auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.

Hilfe für Betroffene:

Bayern will dafür sorgen, dass die Finanzhilfen für vom Teil-Lockdown Betroffene rasch fließen. Ein bayerisches Zusatzprogramm für einige wenige regionale Hotspots im Oktober (etwa Kreis Berchtesgadener Land) soll leichter abgewickelt werden können, nämlich über das Antragsverfahren der Novemberhilfe auf Bundesebene.

Kontaktbeschränkungen:

Für private Kontakte gilt künftig dieselbe Regel wie in der Bund-Länder-Vereinbarung vom Mittwochabend: "Private Zusammenkünfte" werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Bislang gilt in Bayern eine Beschränkung auf zwei Haushalte mit maximal zehn Personen, aber inklusive Kinder.

Weihnachten und Silvester:

Familien und enge Freunde sollen zusammen Weihnachten und höchstwahrscheinlich auch Silvester feiern können. Vom 23. Dezember an bis "längstens" 1. Januar sollen Treffen "im engsten Familien- und Freundeskreis" möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Was aber bedeutet "längstens"? Söder schloss auf Nachfrage nicht aus, dass an Silvester doch wieder schärfere Regeln gelten könnten. "Mitte Dezember gibt es ein Update", kündigte er an. "Da werden wir dann sehen, ob alles so bleibt - nach gegenwärtigem Stand würde ich sagen: Ja." Dies entspreche mehr der "Lebensrealität" an Silvester selber. Auf Silvesterfeuerwerk soll verzichtet werden, und "auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt".

Masken für Lehrer:

Das Personal an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an den privaten Förderschulen bekommt ein einmaliges Kontingent von FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Insgesamt sollen 300.000 FFP2-Masken, durchschnittlich zwei Masken je Lehrer, aus dem Pandemiezentrallager über die Schulen ans Personal verteilt werden.

Fahrplanwechsel: Was sich für Bahnfahrer ändert

Wer einen Fernzug verpasst, muss meist lange auf den nächsten warten. Das wird nun auf einigen vielbefahrenen Strecken besser. Auf der Strecke zwischen den beiden größten deutschen Metropolen gibt es künftig sogar einen Halbstundentakt.

Fahrgäste haben ab Mitte Dezember auf wichtigen Bahnstrecken mehr Verbindungen zur Auswahl. Mit dem Fahrplanwechsel wächst das tägliche Sitzplatzangebot im Fernverkehr der Deutschen Bahn um 13.000 auf 213.000 Plätze, wie das Unternehmen im November ankündigte. "Zum 13. Dezember bringen wir mehr Angebot, Komfort und mehr Sitzplätze in neuen Zügen auf die Schiene als je zuvor", hieß es von Fernverkehrschef Michael Peterson.

Sitzplatzangebot zwischen Hamburg und Berlin steigt

So sollen tagsüber zwischen Hamburg und Berlin Fernzüge im Halbstundentakt fahren. Allein dort steigt das tägliche Sitzplatzangebot damit um 6000 Plätze auf 36.000. Wachsen soll auch das direkte ICE-Angebot zwischen Bonn und Berlin. Außerdem soll der EuroCity-Express zwischen München und Zürich Reisende vom Flugzeug auf die Schiene locken.

Mit der Verbindung Berlin-Hamburg tagsüber alle 30 Minuten wird ein Schritt des sogenannten Deutschlandtakts umgesetzt. Er ist Teil eines "Fahrplans" für die Zukunft der Schiene, auf den sich Politik, Gewerkschaften, Bahn-Unternehmen und Verbände Ende Juni geeinigt hatten. Bis 2030 sollen doppelt so viele Menschen mit der klimafreundlicheren Bahn fahren wie bislang. Bahnkunden sollen künftig einfacher und schneller ans Ziel kommen, die Züge pünktlicher werden - und außerdem sollen mehr Güter von der Straße auf die Schiene geholt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll es etwa auch für die Strecke Berlin-Köln eine Verbindung im Halbstundentakt geben.

Nach dem Deutschlandtakt kommt der Europatakt

"In Zukunft können Bahnreisende öfter und schneller überall den Zug nehmen", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach einer Mitteilung. "So rücken Stadt und Land näher zusammen. Und auf den Deutschlandtakt folgt der Europatakt."

Scheuer will auch den "Trans-Europ-Express" (TEE) wieder aufleben lassen, der 30 Jahre lang westeuropäische Metropolen miteinander verbunden hatte, bevor er 1987 eingestellt wurde. Mit einer Kombination aus Hochgeschwindigkeits- und Nachtzügen will der Minister nach Angaben vom September zunächst solche transeuropäischen Strecken anbieten, für die keine größeren Infrastrukturmaßnahmen notwendig sind. Dazu gehören etwa durchgehende Verbindungen zwischen Amsterdam und Rom, Paris und Warschau oder Berlin und Barcelona. Mit Fahrzeiten von rund 13 Stunden sollen diese Städte untereinander erreichbar sein. In einer zweiten Phase soll dann auch der süddeutsche Raum stärker mit Zielen in Ost- und Südeuropa sowie Skandinavien angebunden werden.

− dpa