Hamburg
Weniger Inhalt, gleicher Preis: Mogelpackung des Jahres gesucht

06.01.2019 | Stand 19.09.2023, 22:43 Uhr

Ein Käselaib weniger im Netz: Das kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg an Verbraucherzentrale an den Mini Babybels. −Foto: Verbraucherzentrale Hamburg

Diesen Titel will niemand tragen, die Verbraucherzentrale Hamburg vergibt ihn trotzdem: die Mogelpackung des abgelaufenen Jahres. Auch in diesem Jahr wieder können Verbraucher bei der Online-Abstimmung der Verbraucherzentrale mitmachen und das am dreistesten verpackte Produkt zum "Gewinner" küren. Zur Auswahl stehen fünf Kandidaten.

Die meisten Kandidaten setzen laut Verbraucherzentrale auf die gleiche Masche: weniger Inhalt zum gleichen Preis. Diese versteckte Preiserhöhung finde sich beispielsweise bei den Chipsletten von Lorenz Snack-World. Sie würden nur noch in 100-Gramm-Packungen verkauft statt wie bisher in 170-Gramm-Packungen, ohne gleichzeitig den Preis zu senken. Damit seien die Chips aus der Dose unterm Strich 70 Prozent teurer als vorher.

Alle Kandidaten finden Sie in unserer Fotostrecke

Dem Kunden falle dies auf den ersten Blick nicht auf, weil die Chipsletten-Dose kaum kleiner geworden sein. "Kaum ein Verbraucher rechnet daher mit einer derart drastischen Füllmengenreduzierung – auch weil die neue Packung relativ voll aussieht", schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Webseite. Eine geschickte Verpackung mache es möglich.

Video: Die Kandidaten für die "Mogelpackung des Jahres 2018"



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Auch bei der sogenannten Riesenrolle Smarties von Nestlé sei der Inhalt geschrumpft. Statt 150 Gramm Schokolinsen seien nur noch 130 Gramm in einer Rolle – eine versteckte Preiserhöhung von 15 Prozent. Laut Verbraucherzentrale ist es die zweite Füllmengenreduzierung in vier Jahren. Der Preis sei jeweils gleich geblieben. Gegenüber der Verbraucherzentrale habe Neslé den geringeren Inhalt damit begründet, dass man eine einheitliche Verpackung für alle Länder sicherstellen wolle.

Auch in einem Netz Mini Babybel des Herstellers Bel sei nun meist eine Käsekugel weniger drin – bei gleichem Verkaufspreis. Statt sechs Käselaibchen (120 Gramm) bekämen Kunden nur noch fünf (100 Gramm). Die Bel Deutschland GmbH verweist laut Verbraucherzentrale auf das "Ohne Gentechnik"-Siegel seines Produkts. Dies führe insgesamt zu höheren Produktionskosten.

Eine Mogelpackung anderer Art sieht die Verbraucherzentrale bei der Truthahnsalami Light 1A von der Lidl-Marke Dulano. Hier kritisierte sie, dass die Inhaltsstoffe der Light-Truthahnsalami identisch sei mit denen einer herkömmlichen Truthahnsalami desselben Herstellers. Obwohl das Produkt als Light-Wurst beworben und verkauft werde, enthalte jedoch mehr Fett und damit mehr Kalorien als die normale Truthahnsalami. Und: Das vermeintliche Light-Produkt sei unterm Strich 33 Prozent teurer als die herkömmliche Variante.

Der Hersteller sieht anscheinend keinen Widerspruch: Der Verbraucherzentrale habe er mitgeteilt, dass es sein Produkt rein rechtlich gesehen mit "Light" bewerben dürfe, weil sie über 30 Prozent weniger Fett als eine "normale" Salami mit Schweinefleisch enthalte. Da das für den Verbraucher nicht nachvollziehbar sei, habe Lidl jedoch eine Änderung zugesichert.

Mogelpackung-Kandidat Nummer 5 ist das Produkt Obstwiese Rheinisches Apfelkraut von der Graftschafter Krautfabrik. Dieses sei bis vor Kurzem noch unter dem Namen "Original Grafschafter Apfelschmaus" in einem 450-Gramm-Glas verkauft worden. Mit dem neuen Namen kam auch eine kleinere Verpackung: Nur noch 320 Gramm Apfelkraut werden laut Verbraucherzentrale zum gleichen Preis verkauft. Das sei eine versteckte Preiserhöhung von 40 Prozent. Der Hersteller begründete dies gegenüber der Verbraucherzentrale damit, dass die großen Gläser immer weniger nachgefragt worden seien.

Die Online-Abstimmung für die Mogelpackung des Jahres 2018 läuft bis 20. Januar.