NSU-Prozess
Wegen Falschaussage: Zeuge zu Bewährungsstrafe verurteilt

17.05.2024 | Stand 19.05.2024, 8:45 Uhr |

Landgericht München - Das Gebäude des Amtsgerichts, Landgericht I und II, Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft in München. - Foto: Matthias Balk/dpa/Archiv

Vor zehn Jahren soll er als Zeuge im NSU-Prozess nicht die Wahrheit gesagt haben - nun wurde ein ehemaliger Neonazi verurteilt.

Sechs Jahre nach dem Ende des Münchner NSU-Prozesses ist ein Zeuge wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht München habe diese zur Bewährung ausgesetzt, teilte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet.

Der Mann, ein ehemaliges Mitglied der Chemnitzer Neonazi-Szene, hatte dem Bericht zufolge seine Falschaussage vom November 2014 vor Gericht eingeräumt - im Zuge eines Deals zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Im NSU-Prozess hatte der Zeuge damals vehement bestritten, die Angeklagten um Beate Zschäpe zu kennen. Sein Ausweis war allerdings in der ausgebrannten Fluchtwohnung des Trios gefunden worden. Zudem hatte er, wie aus Akten hervorging, bis 2011 SMS-Kontakt mit einem der vier Mitangeklagten.

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte. Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen. Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, wurde 2018 vom Münchner Oberlandesgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

© dpa-infocom, dpa:240517-99-71374/2

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