Nach EU-Vorgabe
Wann ist ein Glühwein ein Glühwein? Münchner Gericht stellt richtiges Rezept klar

21.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:53 Uhr

Für die Frage, wann ein Glühwein ein Glühwein ist, gibt es klare Vorgaben. −Foto: Jonas Walzberg/dpa

Von Johannes Hartl

Im Supermarkt steht der Glühwein schon länger in den Regalen – und auch auf den Weihnachtsmärkten stoßen die Menschen wieder mit dem beliebten Getränk auf die Weihnachtszeit an. Doch ab wann ist ein Glühwein eigentlich ein Glühwein? Was wie eine Scherzfrage klingt, beschäftigte jüngst das Landgericht München I.



So witzig der Fall klingt, der Streit hatte einen ernsten Hintergrund: Eine Weinkellerei klagte gegen ein Brauhaus, das zwei weinhaltige Getränke unter dem Label „Glühwein“ verkauft hat, die mit Bockbierwürze versetzt waren. Für die Weinkellerei war klar: Das geht nicht! Und so landete der Fall vor der 17. Kammer des Landgerichts München I.

Tatsächlich gibt es in Europa strenge Vorgaben, wann ein Glühwein ein Glühwein ist. Das wird in einer Verordnung des Europäischen Parlaments detailliert geregelt. Demnach dürfe ein Glühwein nur Wein, Süßungsmittel und Gewürz enthalten. Nicht mehr, nicht weniger. Eine der Fragen, die sich für das Landgericht stellte, lautete deshalb: Ist Bockbierwürze ein Gewürz – oder nicht?

Wein-Experte stellt klar: Bockbierwürze ist kein Gewürz

Um das zu klären, hatte das Landgericht München I extra einen Önologen gehört, einen Experten für die Weinproduktion. Doch auch, wenn es der Name vermuten lässt: Für den Sachverständigen ist Bockbierwürze kein Gewürz. Der Begriff „Gewürz“ sei lediglich historisch bedingt und inhaltsstofflich nicht korrekt, fasst das Landgericht München I die Aussage des Experten zusammen.

Bockbierwürze sei eher eine Flüssigkeit, „die ein Gewürz empfange“, erklärte der Sachverständige nach Angaben des Landgerichts. Zudem sei die Bockbierwürze gegenüber anderen Gewürzen „kein hoch konzentrierter Stoff“. Deshalb sei der „Wasserzusatz in den Getränken der Beklagten erheblich“.

Das könnte Sie auch interessieren: Darf ich nach einem Glühwein noch Auto fahren?

Und genau das ist der Knackpunkt: Denn Wasser sei in einem Glühwein nur zum Süßen oder zur Beigabe von Gewürzen zulässig – und zwar „in so geringer Menge wie möglich“, heißt es von der 17. Kammer des Landgerichts München I, die sich mit Handelssachen beschäftigt. Nur: Diese Vorgabe hätten die Hersteller nicht beachtet. Der Wassergehalt, der durch die Bockbierwürze in beiden Getränken entstehe, sei zu hoch.

Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Auf diese Weise suggeriere die Brauerei „bei ihren Getränken vielmehr die Eigenschaften des Traditionsgetränks Glühwein, die diese tatsächlich wegen zu hohen Wassergehalts gar nicht hätten“, so das Gericht. Die Kammer erkannte gar eine Irreführung der Verbraucher, schließlich würden die Kunden darüber hinweggetäuscht, dass durch die Bockbierwürze ein zusätzlicher Wassergehalt von zwei Prozent ins Getränk gelange.

Für Produkte mit dem Namen Glühwein sei das „unzulässig“. Der Begriff Wein werde so „in unzulässiger Weise ‘verwässert‘“, schreibt das Landgericht München I in einer Pressemitteilung. Fürs Erste ist der Brauerei also verboten, ihre Getränke im geschäftlichen Verkehr als „Glühwein“ zu bezeichnen. Ob es dabei bleibt, steht freilich auf einem anderen Weihnachtsstern: Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig.