Justiz
Verstöße im Schlachthof - Tierärztinnen vor Gericht

28.09.2024 | Stand 28.09.2024, 4:03 Uhr |

Schlachthof in Aschaffenburg - Die juristische Aufarbeitung des Skandals am Schlachthof Aschaffenburg beginnt. (Archivbild) - Foto: Heiko Becker/dpa

Zwei Tierärztinnen sollen in Verstöße im Schlachthof Aschaffenburg verwickelt gewesen sein. Im Oktober beginnt der Prozess.

Zwei Tierärztinnen stehen im Zusammenhang mit dem Skandal um den Schlachthof Aschaffenburg im Oktober vor Gericht. Die Hauptverhandlung beginne am 22. Oktober, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Aschaffenburg mit. Ein Urteil könnte bereits am Tag darauf verkündet werden.

Die beiden für den Schlachthof zuständigen Amtsveterinärinnen sollen den Betrieb vor eigentlich unangekündigten Kontrollen gewarnt haben - eine der Frauen in fünf Fällen, die zweite in einem Fall, wie die Ermittler im Zuge der Anklageerhebung mitgeteilt hatten. Die Vorfälle sollen zwischen August 2022 und Mai 2023 gewesen sein. 

Tiere mit Elektroschockern traktiert?

Im Sommer 2023 waren Aufnahmen der Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“, publik geworden. Diese zeigten, wie Beschäftigte Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren und offensichtlich noch lebende Tiere auseinandernehmen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Diese - es geht um quälerische Tiermisshandlung - dauern an, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. 

Mit einem Abschluss sei „aufgrund des Umfangs der auszuwertenden Beweismittel“ nicht vor Ende 2024 zu rechnen.

Ermittlungs-Abschluss in Sicht

Ähnliche Verstöße gegen den Tierschutz wurden auch gegen einen Betrieb im angrenzenden Landkreis Miltenberg erhoben. Hierbei rechnet die Staatsanwaltschaft noch in diesem Herbst mit einem Abschluss der Ermittlungen, die derzeit noch gegen den damaligen Inhaber des Schlachtbetriebs, seine Mitarbeiter und gegen eine Tierärztin laufen.

Verfahren gegen Landwirte und Zulieferer seien davon abgetrennt worden. Gegen vier Landwirte sei das Verfahren eingestellt worden, weil ihnen eine quälerische Tiermisshandlung nicht nachzuweisen war. Bei 13 Landwirten seien die Fälle an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben worden.

© dpa-infocom, dpa:240928-930-245943/1

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