Der Name Sonnwendfeuer ist Programm: Zur Sonnenwende – am 21. Juni, dem längsten Tag im Jahr – wird vielerorts Holz gestapelt und bei Dämmerung entzündet. Ein Überblick worauf es dabei ankommt:
•Von der Brauchtumspflege anerkannter Zeitraum für Sonnwendfeuer: zur Winter- und Sommersonnwende sowie bis zu zwei Wochen vor oder nach der Sommersonnwende.
•Sonnwendfeuer müssen bei den ansässigen Ordnungsämtern vorab angemeldet werden.
•Zulässiger Brennstoff: nur naturbelassenes und möglichst trockenes Holz (auch Holzreste, trockene Zweige oder Reisig)
•Alle anderen Stoffe dürfen nicht verbrannt werden. Sonnwendfeuer dürfen nicht dazu genutzt werden, kostengünstig Abfälle jeglicher Art in unzulässiger Weise zu verbrennen.
•Übriggebliebenes Brennmaterial ist, wie sonstige anfallende Abfälle, wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
•Das Landratsamt Passau wird stichprobenartig insbesondere den Aufbau von Sonnwendfeuern prüfen, ob damit eine unzulässige Abfallentsorgung erfolgen soll.
•Anordnungen können erforderlich sein, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Abfälle unerlaubt durch Verbrennen entsorgt werden sollen oder wenn pflanzliche Abfälle außerhalb des in o.g. Zeitraums in Sonnwendfeuern verbrannt werden sollen.
•Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind in diesem Fall unverzüglich zu löschen.
•Beim Verlassen müssen Feuer und Glut erloschen sein. Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch die Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus ist zu verhindern.
•Das Feuer ist bis zum Erlöschen von mit geeignetem Gerät ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen. Es empfiehlt sich, die zuständige Ortsfeuerwehr zu informieren bzw. zum Überwachen und Ablöschen beizuziehen
•Brennmaterial soll maximal eine Woche vor dem Abbrennen angeliefert werden. Nisten z.B. im Brennmaterial Vögel, darf das Feuer nicht entzündet werden.
− Quelle: Landratsamt Passau
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