Bayern will Kiffen maximal schwer machen. Die Ankündigung eines Abgeordneten, im Landtag einen Joint zu rauchen, sorgt da für Wirbel. Die Regeln aber bleiben fürs Erste. Markus Söder passt das nicht.
CSU-Chef Markus Söder hat seine Parteifreundin, Landtagspräsidentin Ilse Aigner, aufgefordert, das Kiffen im Landtag per Hausrecht zu verbieten. Söder lobte nach einer CSU-Vorstandssitzung am Montag in München ausdrücklich ein von der Bahn geplantes Kiff-Verbot für Bahnhöfe - und sagte dann in Richtung Aigner, ohne diese freilich namentlich zu nennen: „Jetzt fehlt noch der Bayerische Landtag, dass der auch noch entsprechend sagt, die Würde des Hohen Hauses ist verletzt, wenn da irgendwelche Grünen meinen, da kiffen zu können.“ Der Ministerpräsident argumentierte: „Das kann auf Dauer so nicht sein. Das akzeptieren wir auch nicht an der Stelle.“
Zuvor hatte die Landtagsverwaltung erklärt, die Hausordnung nicht ändern zu wollen - auch ungeachtet der Ankündigung eines Grünen-Abgeordneten, auf dem Gelände des Landtags einen Joint rauchen zu wollen. „Wir werden dazu keine eigenen Regeln erlassen“, sagte eine Sprecherin des Landtags der Deutschen Presse-Agentur. Das bedeutet: In Raucherbereichen darf auf dem Landtagsgelände im Freien gekifft werden - außer wenn eine Besuchergruppe mit Kindern und Jugendlichen in der Nähe sein sollte. „Wir stellen uns nicht über das Bundesgesetz“, sagte die Landtagssprecherin.
Der Passauer Grünen-Landtagsabgeordnete Toni Schuberl hatte vergangene Woche auf Facebook angekündigt, auf dem Gelände des Maximilianeums einen Joint rauchen zu wollen. Am Freitag schrieb er dann auf Facebook, er habe sein Vorhaben auch umgesetzt: „Natürlich ziehe ich durch, was ich ankündige!“ Dazu verbreitete er Fotos, die ihn rauchend im Außenbereich des Parlamentsgebäudes zeigten. Bei einigen seiner Kollegen stieß er damit umgehend auf Kritik. Martin Behringer, Abgeordneter der Freien Wähler aus Niederbayern, schrieb auf Facebook: „Sorry Toni, dein Verhalten ist nur kindisch und peinlich“.
Bisher ist das Rauchen der Sprecherin zufolge laut Hausordnung des Landtags nur im Freien, im Außenbereich der Gastronomie im Landtag sowie in den Abgeordneten-Appartements erlaubt. Da die Staatsregierung ohnehin plane, das Rauchen von Joints in der Außengastronomie zu verbieten, erübrige sich dort die Frage nach einer eigenen Landtagsregelung, sagte die Sprecherin. Was die Appartements der Abgeordneten angehe, so seien diese ähnlich wie Mietwohnungen und damit als Privatraum zu sehen. Dort sei bisher keine weitere Beschränkung geplant.
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