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Schockanrufe: Betrüger erbeuten hohe Summen von zwei Oberpfälzer Senioren

30.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:20 Uhr

So wurde eine 87-Jährige aus Lappersdorf (Landkreis Regensburg) am vergangenen Donnerstag Opfer unbekannter Betrüger. −Foto: dpa-Bildfunk

Schon seit Jahren warnt die Polizei vor den verschiedenen Maschen der Telefonbetrüger – trotzdem fallen gerade ältere Menschen immer wieder auf „Schockanrufe“ und Co. herein. Nun hat es zwei Senioren aus der Oberpfalz getroffen, wie die Polizei am Montag mitteilte.



Mehr dazu: Polizei gibt Tipps: So schützen Sie sich vor Betrug am Telefon

So wurde eine 87-Jährige aus Lappersdorf (Landkreis Regensburg) am vergangenen Donnerstag Opfer unbekannter Betrüger. Die Täter berichteten der Frau am Telefon von einem vermeintlich durch ihren Sohn verursachten tödlichen Unfall und forderten eine Kaution für dessen Freilassung. „Durch ihre Penetranz veranlassten sie die Dame zur Übergabe von Geld und Wertsachen im sechsstelligen Eurobereich“, wie das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer Pressemitteilung erklärte.

Ähnlich erging es einem 67-Jährigen aus Konnersreuth (Landkreis Tirschenreuth) nur einen Tag später am vergangenen Freitag. Ihm gaukelten die Betrüger ebenfalls einen tödlichen Verkehrsunfall vor, den in diesem Fall seine Tochter verursacht habe. Der Rentner übergab deshalb einem Unbekannten eine fünfstellige Summe direkt an der eigenen Haustüre. In beiden Fällen sind die Täter mit ihrem Betrug bislang davongekommen: Die Kriminalpolizei sucht nun nach den Tätern.

Angebliche Angehörige weinen am Telefon



Die Masche ist der Polizei schon lange als sogenannter „Schockanruf“ bekannt. Den Opfern werde am Telefon in der Regel erzählt, dass ihr Kind oder auch Enkelkind einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und deshalb ins Gefängnis müsse, wie das Polizeipräsidium Oberpfalz aufklärt. Während des Telefonats schreie und weine zudem ein angeblicher Angehöriger ins Telefon. Dadurch solle Druck bei den Opfern erzeugt werden. Den Anrufern werde dann schließlich eröffnet, dass sie mit einer höheren Geldsumme die Gefängnisstrafe doch noch abwenden könnten. Das Geld solle dann einem Abholer ausgehändigt werden.

„Durch die echte Polizei werden niemals Kautionszahlungen zur Abwendung einer Gefängnisstrafe erhoben“, macht das Präsidium deutlich. Wer einen „Schockanruf“ erhalte, solle umgehend die Polizei über den Notruf 110 kontaktieren.

− mgb