Facebook und Instagram
Private Vermisstenanzeigen im Internet: Warum das Teilen keine gute Idee ist

12.04.2023 | Stand 16.09.2023, 23:43 Uhr

Private Vermisstenanzeigen auf Facebook und Instagram zu teilen und weiter zu verbreiten, ist keine gute Idee. −Foto: dpa

Facebook und Instagram werden gerne genutzt, um nach vermissten Menschen zu suchen. Man erreicht schnell viele Menschen, was die Suche erleichtern könnte. Trotzdem sollte man private Vermisstenanzeigen nicht teilen. Aus einfachen Gründen.





Gerade kursiert wieder ein Bild eines Mannes mit seinem etwa fünfjährigen Sohn auf Facebook. Darüber schreibt eine Frau, dass der mann, offenbar der Vater, ihren Sohn nach dem Besuchswochenende nicht wie verabredet nach Hause gebracht hat. Vielmehr noch, Mann und Kind seien seitdem verschwunden, nicht mehr erreichbar. Wo das ganze passiert sein soll, wird nicht genannt. Lediglich die Erwähnung des Firmenautos des Mannes mit niederländischem Kennzeichen lässt darauf schließen, dass es irgendwo im Norden Deutschlands sein könnte.

Die Frau bitte im Mithilfe, wer die beiden gesehen habe oder eines der beschrieben Fahrzeuge, solle sich bitte bei ihr melden. Und sie bittet um das Teilen ihres Posts. Was auch tausendfach gemacht wird. Aber was eine gut gemeinte Geste sein soll, kann auch ein Straftatbestand sein.

Die Polizei erklärt immer wieder, warum man private Vermisstenanzeigen nicht teilen sollte:

Ist die private Vermisstenanzeige echt oder ein Fake?



Diese Frage lässt sich zumeist nicht beantworten. Außer man kennt den Verfasser persönlich und ist mit den Hintergründen vertraut. Im World Wide Web dürfte das aber eher selten vorkommen. Im schlimmsten Fall kann es also sein, dass sich jemand einen bösen Scherz erlaubt hat und die gesuchte Person gar nicht oder nicht mehr vermisst wird. Man verletzt damit seine Persönlichkeitsrechte, in dem sein Bild und Informationen über ihn geteilt und weiter verbreitet werden. Das könnte Regressforderungen nach sich ziehen und man lernt den vermeintlich Vermissten persönlich vor Gericht kennen.

Ist der Gesuchte immer noch vermisst?



Auch diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn man die Sachlage selbst kennt. Denn vielleicht haben die Urheber der Anzeige nicht daran gedacht, dass der Post immer noch auf Facebook und/oder Instagram kursiert, sprich sie haben das Löschen vergessen. Die persönlichen Daten des Gesuchten bleiben auf der Seite stehen, auch wenn Sie natürlich gelöscht werden müssten. Wieder werden hier Persönlichkeitsrechte verletzt.

Folgen für den (einst) vermissten Menschen



Das Internet vergisst nie. Dieser Spruch trifft auch hier ins Schwarze. Beim oben genannten aktuellen Fall wird suggeriert, dass der Vater sein Kind entführt haben könnte. Auch wenn es hier möglicherweise völlig andere Hintergründe gibt, so wird diese Mutmaßung für immer im Netz zu finden sein. Das kann immense Auswirkungen haben. Etwa bei der Partnersuche, oder wenn er sich um einen neuen Job bewirbt. Dass in solchen Fällen gerne das Internet nach Informationen durchforstet wird, ist bekannt.

Bei Vermisstenanzeigen immer auf Polizei vertrauen

Wer bei den Suche nach vermissten Menschen trotzdem mithelfen mag, der sollte dies über die öffentlichen Fahndungsaufrufe der Polizei tun. Die sind dann bestimmt kein Fake. Hier wird zudem sehr behutsam mit der Preisgabe von Informationen umgegangen, der Datenschutz hat oberstes Gebot. Auch werden die Fahndungen offiziell widerrufen, wenn die vermisste Person gefunden wurde. Zum Beispiel werden auch etwaig beteiligte Medien aufgefordert, die entsprechenden Veröffentlichungen zu bearbeiten und zu löschen, und auch in den Suchmaschinen wie Google Löschungen der entsprechenden Einträge und vor allem Bilder zu beantragen.