Maskenpflicht und Prämien
Neuerungen im Straßenverkehr: Das ändert sich für Autofahrer 2023

21.12.2022 | Stand 17.09.2023, 7:42 Uhr

Im Verbandskasten werden medizinische Masken Pflicht. −Foto: dpa

Welche Neuerungen kommen 2023 auf Autofahrer zu? Was es mit der Maskenpflicht auf sich hat, welche Papierführerscheine umgetauscht werden müssen und was man beim Kauf von Plugin-Hybriden beachten muss - ein Überblick.



Bis spätestens Januar 2033 sollen sämtliche nationalen Führerscheine in der Europäischen Union umgetauscht sein, sodass dann nur noch der einheitliche EU-Führerschein im Umlauf ist. Um die Behörden nicht zu überlasten, geschieht dies gestaffelt: Abhängig vom Alter gelten verschiedene Umtauschfristen. Die nächste Frist läuft am 19. Januar 2023 ab. Wer noch einen Papierführerschein besitzt und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt seinen Führerschein umgetauscht haben, ansonsten verliert er seine Gültigkeit.

Umtauschfristen für alte Führerscheine

Überblick zu den kommenden Umtauschfristen für Führerscheine im Papierformat:

- vor 1953: 19. Januar 2033

- 1959 - 1964: 19. Januar 2023

- 1965 - 1970: 19. Januar 2024

- ab 1971: 19. Januar 2025.

Maskenpflicht in neuen Verbandskästen

Bereits vor fast einem Jahr erfolgte eine Aktualisierung der DIN 13164: Diese sieht vor, dass auch zwei medizinische Masken künftig verpflichtend zum Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens im Auto gehören
sollen. Zwei OP-Masken genügen dabei, eine Pflicht zum Mitführen von FFP2-Masken soll es nicht geben. Am 31. Januar 2023 endet die Übergangsfrist, die es Herstellern vereinfachen sollte, ihre Produkte entsprechend umzustellen.

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Für Autofahrer verbindlich ist diese neue Maskenpflicht jedoch erst, wenn sie Eingang in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das steht aktuell noch immer aus. Erste-Hilfe-Sets der DIN-Ausgabe 1998 und 2014 bleiben bis zur Aktualisierung der StVO also im Auto weiterhin zulässig. Sie müssen nicht ausgetauscht werden - vorausgesetzt das Haltbarkeitsdatum ist noch nicht abgelaufen. Und: Diese müssen bis dahin auch nicht mit zwei Masken ergänzt werden.

Rosa TÜV-Plakette: 2023 zur HU


In der Regel ist die Hauptuntersuchung (HU) für alle Fahrzeuge spätestens nach zwei Jahren Pflicht. Auskunft über den nächsten HU-Termin gibt unter anderem die Farbe der HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Ist TÜV-Plakette rosa bedeutet das: 2023 steht die HU an! Die neue TÜV-Plakette ist dann orange. Übrigens: Nimmt man den TÜV-Termin nicht rechtzeitig war beziehungsweise überzieht man ihn zu sehr, kann das Bußgelder von bis zu 75 Euro nach sich ziehen - und unter Umständen sogar einen Punkt in Flensburg. Neben der orangen Prüfplakette gibt es 2023 auch eine blaue TÜV-Plakette: Die bekommt man bei der Zulassung eines Neuwagens. Dann ist die erste HU nämlich erst in 3 Jahren fällig.

Keine Prämie mehr von Plugin-Hybriden

Kaufprämien sollten schon in den vergangenen Jahren nach Wunsch des Gesetzgebers den Absatz von Elektrofahrzeugen fördern. Für einige dieser Neufahrzeuge wird es jedoch fortan keine staatlichen Prämien mehr geben: Beim Kauf von Plug-in-Hybriden - den Mischwesen aus E-Auto und Verbrennern - gibt es ab 2023 keinen Staatszuschuss mehr. Zudem fällt auch die Bezuschussung für Elektrofahrzeuge künftig geringer aus. Spätestens ab September 2023 sollen außerdem nur noch Privatpersonen vom Umweltbonus profitieren können.

− red/lai