Anerkennung des Leids
Missbrauch in Jugendeinrichtungen - Anerkennung für Opfer

14.11.2024 | Stand 14.11.2024, 17:59 Uhr |

Würzburg - Die freiwilligen Anerkennungsleistungen sollen an neun Menschen ausgezahlt werden. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In den 1960er und 1970er Jahren wurden Jugendliche in Würzburger Jugendeinrichtungen missbraucht. Nun sollen sie dafür Zahlungen der Stadt erhalten.

Die Stadt Würzburg will Betroffenen von Missbrauch in Jugendeinrichtungen in den 1960er und 1970er Jahren freiwillige Anerkennungsleistungen zahlen. Dies entschied der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung, wie eine Sprecherin mitteilte. 

Die Stadt Würzburg übernehme damit die moralische Verantwortung für das Handeln des damaligen städtischen Jugendamtes. Dieses habe damals Kinder in Einrichtungen der Jugendhilfe freier Träger untergebracht, wo sie körperlich oder psychisch misshandelt und/oder sexuell missbraucht worden seien.

„Als zweite Stadt in Bayern nach der Landeshauptstadt München setzt sich Würzburg damit aktiv mit dem Thema Verantwortung für ehemalige Heimkinder auseinander und ist zugleich die erste bayerische Stadt, die tatsächliche finanzielle Leistungen an Betroffene zahlt, um das erfahrene seelische und körperliche Leid anzuerkennen und Betroffenen, wenn auch erst sehr spät, ein Stück Anteilnahme, Gerechtigkeit und Unterstützung zuteilwerden zu lassen“, wird Oberbürgermeister Christian Schuchardt (CDU) in einer Mitteilung zitiert. Die Zahlung erfolge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch die Stadtverwaltung.

Die freiwilligen Anerkennungsleistungen sollen an neun Menschen ausgezahlt werden, die glaubhaft ihre Gewalterfahrungen in Würzburger Jugendeinrichtungen angeführt hatten. Bei den Fällen handelt es sich demnach um körperliche Misshandlungen, sexualisierte Gewalt, Missbrauch und psychische Gewalt. Die damalige Jugendamtsleitung soll bekanntgewordene Vorfälle nicht ernst genommen und damit das Kindeswohl nicht beachtet und die Fürsorgepflicht verletzt haben.

© dpa-infocom, dpa:241114-930-289120/1

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