Wahlrecht
Merz will Wahlrechtsreform per Normenkontrollklage anfechten

19.03.2023 | Stand 19.03.2023, 19:41 Uhr

Bundestag - Friedrich Merz, CDU Bundesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der CDUCSU Fraktion, spricht bei der Sitzung des Bundestags. - Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) will die beschlossene Wahlrechtsreform per Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Einen entsprechenden Vorschlag werde er seiner Fraktion unterbreiten, sagte Merz am Freitag nach der Abstimmung im Bundestag. Über das erforderliche Viertel der Stimmen im Bundestag verfüge seine Fraktion. «Und ich gehe auch davon aus, dass sich alle Kollegen und Kolleginnen diesem Antrag anschließen», sagte Merz. Bei einer Normenkontrolle prüft das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit der neuen gesetzlichen Regelung mit dem Grundgesetz.

Der Bundestag hatte zuvor nach jahrelangem Streit eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Ein Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte die erforderliche einfache Mehrheit.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte: «Diese Wahlrechtsmanipulation darf keine Anwendung bei einer Bundestagswahl finden.» Deshalb werde auch der Freistaat Bayern eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. «Wir hoffen sehr, dass das Verfassungsgericht in den nächsten Monaten, das heißt vor der nächsten Bundestagswahl, eine Entscheidung trifft.»

Merz sagte, zur Not werde er auch in einer möglichen kommenden Regierungsbeteiligung darauf drängen, die Reform im Parlament rückgängig zu machen.

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