Kein Kandidat
Zum Artikel „Es war schon sein zweiter Fluchtversuch“ vom 13. August:
„Seit August 2015 kennt das deutsche Aufenthaltsgesetz eine besondere Form des Zuwanderers: den Resettlement-Flüchtling. Diesem wird aus humanitären Gründen unter bestimmten Sachvoraussetzungen im Rahmen eines Kontingentes (jährlich 300) durch das Bundesamt für Migration eine Aufnahmezusage erteilt, bevor er dann nach Durchlaufen des Visumsverfahrens nach Deutschland gebracht wird. Über den besonderen Schutzbedarf eines Schutzsuchenden befindet der Hohe Flüchtlingskommissar der UN – er wählt aus, wer für ein...